GSN aktualisiert Diskussionsbeitrag

Das German Sustainability Network hat seinen bereits im Mai veröffentlichten Diskussionsbeitrag zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen und Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Versicherungsvertrieb aktualisiert und um einen Abfragevorschlag für die Praxis erweitert. Durch die Diskussion der zentralen Begriffe, rechtlicher Hintergründe und offener Fragestellungen fungiert der Aufsatz als umfassendes Grundlagenwerk für Theorie und Praxis. Die Lektüre schafft eine fundierte Wissensbasis, die der Einordnung der am Markt vorgestellten Umsetzungsvorschläge dient.

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Das German Sustainability Network hat seinen Diskussionsbeitrag zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen und Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Versicherungsvertrieb aktualisiert und erweitert. Der Aufsatz ordnet zentrale Begrifflichkeiten des Themenfelds Nachhaltigkeit für den Versicherungsvertrieb ein und systematisiert sie. Darüber hinaus werden Thesen zum Anwendungsbereich der IDD-Änderungsverordnung sowie Umsetzungsgedanken entlang des Beratungsprozesses formuliert. Abschließend wird ein konkreter Vorschlag zur Abfrage von Nachhaltigkeitswünschen, -zielen und -präferenzen formuliert, der spartenübergreifend konzipiert ist.

Der kurz vor der verpflichtenden Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Versicherungsvertrieb veröffentlichte Beitrag schafft ein umfassendes Grundlagenwissen und sensibilisiert für offene Fragen und Praxisherausforderungen. Die Lektüre dient der kritischen Reflexion möglicher Umsetzungsgedanken.

Die jüngste Veröffentlichung von ‚Guidance‘ zur Anwendung der IDD-Änderungsverordnung habe gezeigt, dass EIOPA dem Markt Zeit und Freiheitsgrade gewährt, kommentiert Timo Biskop, Fokusbereichsleiter „Beratung & Vertrieb“ des German Sustainability Network und Autor des Diskussionsbeitrages. Das sei gut und wichtig; Unternehmen und Aufsichtsbehörden müssen nun erste Erfahrungen sammeln. Die in den letzten Tagen veröffentlichten Umsetzungsvorschläge und Checklisten der Expertengruppen und Verbände können gut dazu verwendet werden, um sich auf die Zeit nach dem 2. August vorzubereiten. Doch die Diskussion ende damit nicht, sondern werde durch die verschiedenen Gedanken immer weiter konkretisiert.

Mit Blick auf das nächste Jahr sowie die zu erwartenden Feedbacks der Kunden und Aufsichtsbehörden müssen alle Prozesse weiterentwickelt werden. Biskop rät:

Die ‚regulatorische Verschnaufpause‘ sollte von allen Stakeholdern genutzt werden, ein gemeinsames Vorgehen zu finden.

Hierzu biete das GSN eine ständige Austauschplattform. Für den Moment sei jetzt sehr wichtig, dass alle Beteiligten, insbesondere die Berater, das notwendige Grundlagenwissen erarbeiten und ein einheitliches Verständnis der einschlägigen Begrifflichkeiten hergestellt werde, konstatiert Biskop.

Zentrale Aussagen und Erkenntnisse des Diskussionsbeitrages sind:

  • Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitswünschen, -zielen und -präferenzen des Kunden sollte spartenübergreifend implementiert werden, um einen ganzheitlichen Beratungsansatz zu verfolgen, wenigstens wenn das verfügbare Produktangebot Nachhaltigkeitsmerkmale bewirbt.
  • Das Themenfeld Nachhaltigkeit erweitert den traditionellen Vertrieb und Beratungsprozess insgesamt um eine neue Sphäre. Dabei rücken subjektive Einstellungen und Motive des Kunden in den Vordergrund, die zusätzlich zu objektiven Risikomerkmalen zu thematisieren sind.
  • Besondere Herausforderungen liegen in der Komplexität des Themenfelds begründet: Nicht nur muss den regulatorischen Anforderungen genügt werden. Kunden sind auch über die
    Hintergründe und Zusammenhänge von Nachhaltigkeit in der Finanzindustrie aufzuklären,
    um sich sachverständig äußern zu können.
  • Berater stehen vor der Herausforderung, sich bis zum 2. August – und fortlaufend – zu qualifizieren, im den Beratungsprozess zielgruppengerecht und verhältnismäßig durchführen zu können. Ohne fundiertes Grundlagenwissen wird der Beratungserfolg riskiert. Denn die Aufklärung und Information des Kunden ist verpflichtender Bestandteil der Nachhaltigkeitsberatung.
  • Regulatorische „Mismatches“ zwischen Offenlegungs-Verordnung und IDD-Änderungsverordnung verursachen Herausforderungen bei der Produktempfehlung. Wenigstens bis zum Jahresende ist eine sehr umfängliche Dokumentation daher empfehlenswert.
  • Zur Wahrung von Verhältnismäßigkeit, Proportionalität der Aufsicht und dem bestmöglichen Interesse des Kunden im Beratungsprozess müssen Standards und Normen weiter diskutiert
    werden.
  • Abschließend wird ein Vorschlag zur spartenübergreifenden Abfrage von Nachhaltigkeitsaspekten formuliert, der als weitere Anregung für die Praxis nützlich ist.
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