Ob Versicherungsmakler, Mehrfach- oder Ausschließlichkeitsagent, das Durchschnittsalter in der Finanz- und Versicherungsbranche steigt stetig an, wie Umfragen und Statistiken bestätigen. Zahlreiche Vermittler kommen somit in das sogenannte Rentenalter und suchen Lösungswege, um das aufgebaute Lebenswerk in gute Hände abzugeben. Mit der BCA MAKLERRENTE bietet die BCA AG betroffenen Maklern an dieser Stelle erstklassige Hilfestellung und Sicherheit bei der eigenen Ruhestandsplanung.
Unter dem Namen BCA MAKLERRENTE bietet der Oberurseler Maklerdienstleister BCA interessierten Versicherungs- wie auch Investmentvermittlern ab dem 60. Lebensjahr zwei lukrative Modelle für die Ruhestandsplanung beziehungsweise als Lösungsweg für die Unternehmensnachfolge an. Je nach Bedarf und Modellwahl erhalten Vermittler eine lebenslange Vergütung zwischen 90 Prozent und 80 Prozent (plus Hinterbliebenenschutz für 15 Jahre) der Courtageeinnahmen des Versicherungs- und/oder Investmentbestands. Das Garantieversprechen für die lebenslange Zahlung übernimmt die BCA AG (siehe Überblick „Modell I“ und „Modell II“).
Das Komplettservice-Paket: Übergabe leicht gemacht!
Vor dem Bezug der „Maklerrente“ findet in einer Übergangsphase die prozessoptimierte Bestandsübergabe durch den Makler in Zusammenarbeit mit einem ausgewiesenen BCA-Expertenteam statt. Hierbei werden in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren die Depots und Verträge des Maklerbestandes nach vorheriger Information der Policenbesitzer umsichtig auf die hierfür eingerichtete BCA Service GmbH übertragen. Sofern gewünscht, übernimmt die BCA Service GmbH die vollständige Organisation und Übernahme der administrativen Prozesse in Bezug auf das Thema Bestandsübertragung.
BCA könne die komplette Bestandsübertragung inklusive eines vorherigen Check-ups abnehmen. Die Kosten für diese Leistung liegen im ersten Modell bei einmalig 80 Cent pro Kunde. In unserem zweiten Modell sei der komplette Service sogar kostenfrei, erklärt Sebastian Müller, Leiter Partner- und Vertragsmanagement bei der BCA AG. Gut zu wissen: Während der Übergangsphase in den Ruhestand erhalten Makler 100 Prozent der Courtageeinnahmen weiter.
Höchste Servicequalität für den Kundenstamm des Vermittlers
Weiterer Pluspunkt: Ganz nach Bedarf des Vermittlers wird der Kundenbestand durch die BCA Service GmbH beziehungsweise ausgebildete Versicherungs- und Investmentprofis ganzheitlich, professionell und mit technischem Know-how betreut. Dieser Service stehe Beratern auf Wunsch bereits in der Übergangsphase zur Verfügung – auch im Falle von Krankheit, Urlaub oder Sabbatical könne man nach Bedarf des Maklers die Vertretung übernehmen. Das ermögliche die nahtlose und persönliche Betreuung des Endkunden, so Müller.
Der neu gegründete Dienstleister aus dem Hause der BCA-Gruppe verfügt über ein kompetentes Team von Versicherungs- und Investmentexperten. Ebenso verfügt die BCA Service GmbH über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach § 34d GewO und als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO.
Vorteilhaft ist zudem die Flexibilität der BCA MAKLERRENTE: Möchte ein Vermittler beispielsweise einen speziellen Kundenstamm oder gar einen speziellen Bereich weiter betreuen, dann ist dies im Allgemeinen möglich.
Transparente Kostenstruktur
Demgegenüber liegen die Kosten für die Bestandsbetreuung und den technischen Aufwand bei gerade einmal 199 Euro pro Monat. Die Bestandsgröße spiele dabei keine Rolle, so Müller. Die Kosten seien unabhängig von der Anzahl der Verträge oder der Depotwertentwicklung. Die Nutznießer der Maklerrente zahlen schlussendlich einmal pro Monat eine fixe Gebühr, erhalten ein Leben lang den gewünschten Prozentsatz der Courtageeinahmen als Maklerrente und BCA übernehme den gewünschten kompletten Betreuungs- und Administrationsaufwand. Transparenter und einfacher geht es fast nicht:
Modell I:
- bis zu 5 Jahre Vorruhestand/Übergangsphase
- 100 Prozent Courtage für bis zu 60 Monate im Vorruhestand
- 90 Prozent Courtage als lebenslange „Maklerrente“
- Courtage-Garantie durch die BCA AG
- höchste Servicequalität und lebenslanger Kundenschutz für den Kunden des Maklers
Modell II:
- bis zu 2 Jahre Vorruhestand/Übergangsphase
- 100 Prozent Courtage für bis zu 24 Monate im Vorruhestand
- 80 Prozent Courtage als lebenslange „Maklerrente“
- Courtage-Garantie durch die BCA AG
- kostenloser Übertragungsservice
- 15 Jahre Hinterbliebenenschutz
- höchste Servicequalität und lebenslanger Kundenschutz für den Kunden des Maklers
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