Zunehmend werden Arzneimittel in Online-Apotheken bestellt. Doch was, wenn man ein falsches Medikament bestellt hat und es zurückschicken möchte?
Wer online etwas bestellt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht und kann die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Ausgenommen sind allerdings zum Beispiel Produkte, die leicht verderben und sich daher nicht zur Rücksendung eignen.
Bei Medikamenten hängt es davon ab, ob der Kunde ein fertiges Medikament, wie Kopfschmerztabletten oder Hustensaft, bestellt hat oder ein speziell für ihn auf Rezept angefertigtes Präparat, etwa eine Salbe. Für individuell hergestellte Waren steht Kunden nach § 312 g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch kein Widerrufsrecht zu. Luftdicht versiegelte Arzneien, etwa eine Salbe, können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn die Versiegelung vom Verbraucher entfernt wurde. Auch bei schnell verderblichen Arzneien kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.
Anders sieht es bei länger haltbaren Fertigarzneien aus: Hier gilt das Widerrufsrecht und die Versandapotheke darf es nicht vertraglich ausschließen. Dies hat auch das Berliner Kammergericht in seinem Urteil vom 9.11.2018 (Az. 5 U 185/17) bestätigt, erklärt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erläutert die Möglichkeiten:
Übrigens: Auch Versandapotheken sind, wie Apotheken vor Ort, zur pharmazeutischen Beratung verpflichtet. Allerdings ist diese nur telefonisch oder über E-Mail möglich und erfordert manchmal eine Terminvereinbarung, da nicht immer sofort ein Ansprechpartner verfügbar ist.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Lieferengpässe unterm Weihnachtsbaum
Der Startschuss für das Weihnachtsgeschäft ist längst gefallen. Doch angesichts Energiekrise und Inflation befindet sich die Kauflaune der Verbraucher derzeit im Keller. Zudem werfen Nachrichten über Materialknappheit und Lieferengpässe zahlreiche rechtliche Fragen auf. Felix Korten gibt Antworten.
Friedliche Ruhestätte für Bello, Miezi und Co.
Für Haustierbesitzer ist es ein herber Verlust, wenn ihr Liebling stirbt. Um den Abschied zu erleichtern, möchten viele ihr Haustier würdevoll beerdigen – am liebsten im eigenen Garten. Welche weiteren Orte als letzte Ruhestätte möglich sind.
Was tun, wenn Lieferengpässe für Flaute unterm Baum sorgen?
Weihnachtsbaum mieten: Gewusst wie!
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Bürgergeld gestrichen trotz Erbengemeinschaft: Landessozialgericht schafft Klarheit
Darf eine Erbin mit Millionenvermögen weiter Bürgergeld beziehen, solange sie aus der Erbengemeinschaft nicht auszahlen kann? Ein Gericht hat dazu eine klare Antwort – und verändert damit die Dynamik in blockierten Erbengemeinschaften.
„Musik ist erlaubt – aber nicht grenzenlos“: Was beim Musikhören rechtlich zu beachten ist
Ob beim Autofahren, Üben in der Mietwohnung oder Klingeltonnutzung – Musik im Alltag ist rechtlich klar geregelt. Eine Sammlung aktueller Urteile zeigt, wann es teuer werden kann und welche Rechte Mieter, Musiker und Verkehrsteilnehmer haben.
Gebrauchtwagenkauf: Kein Eigentum trotz Fahrzeugbrief
Ein vermeintlich seriöser Autoverkauf entpuppte sich als Betrug – trotz Vorlage eines echten Fahrzeugbriefs. Das Landgericht Frankenthal verneint einen gutgläubigen Erwerb und erklärt: Wer Warnsignale ignoriert, handelt grob fahrlässig und verliert Eigentum wie Kaufpreis.
Leitsatzurteil: Verletzung der Masseerhaltungspflicht führt zum Leistungsausschluss in der D&O-Versicherung
Ein Geschäftsführer, der bei Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stellt, riskiert nicht nur straf- und zivilrechtliche Haftung – sondern auch den Verlust des D&O-Versicherungsschutzes.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.