Haftung bei Paketannahme für Nachbarn

Veröffentlichung: 04.01.2023, 14:01 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Zahlreiche Schnäppchenjäger sind im Internet unterwegs und angesichts der daraus resultierenden steigenden Zahl an Online-Bestellungen boomt auch der Paket-Versand. Doch nicht jeder ist auch zu Hause, wenn der Paketbote die Bestellung liefert. Gibt es eine Pflicht für Nachbarn, die Sendungen anzunehmen und was sollte beachtet werden?

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Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH erklärt, was beachtet werden sollte

Internet-Shopper, die bei der Lieferung ihrer Schnäppchen nicht zu Hause sind, freuen sich, wenn die Nachbarn ihre Pakete annehmen. Doch eine Pflicht, das zu tun, gibt es in Deutschland nicht. Wer also die Sendungen der Nachbarn nicht entgegennehmen möchte, kann dies gegenüber dem Paketboten freundlich ablehnen.

Wenn das Paket beschädigt ist, ist es übrigens sogar ratsam, die Annahme zu verweigern. Denn: Mit der Unterschrift bei der Übernahme bestätigen Nachbarn, dass sie die Lieferung unbeschadet entgegengenommen haben. Damit setzen sie sich dem Risiko aus, für kaputte oder verlorene Ware haften zu müssen.

Wer ein Paket für seinen Nachbarn angenommen hat, muss es sorgsam behandeln. Er darf es auch nicht einfach vor dessen Haustür abstellen, da er dadurch seine Sorgfaltspflicht verletzt. Verschwindet es, haftet er für den Wert des Inhalts.

Um Streit in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es ratsam, sich vorab abzusprechen und zu klären, was während einer Abwesenheit mit gelieferten Paketen geschehen soll. Viele Paketdienstleister bieten mittlerweile auch die Lieferung an einen Wunschnachbarn oder einen speziellen Ablageort an.

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