Zunehmend werden Arzneimittel in Online-Apotheken bestellt. Doch was, wenn man ein falsches Medikament bestellt hat und es zurückschicken möchte?
Wer online etwas bestellt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht und kann die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Ausgenommen sind allerdings zum Beispiel Produkte, die leicht verderben und sich daher nicht zur Rücksendung eignen.
Bei Medikamenten hängt es davon ab, ob der Kunde ein fertiges Medikament, wie Kopfschmerztabletten oder Hustensaft, bestellt hat oder ein speziell für ihn auf Rezept angefertigtes Präparat, etwa eine Salbe. Für individuell hergestellte Waren steht Kunden nach § 312 g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch kein Widerrufsrecht zu. Luftdicht versiegelte Arzneien, etwa eine Salbe, können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn die Versiegelung vom Verbraucher entfernt wurde. Auch bei schnell verderblichen Arzneien kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.
Anders sieht es bei länger haltbaren Fertigarzneien aus: Hier gilt das Widerrufsrecht und die Versandapotheke darf es nicht vertraglich ausschließen. Dies hat auch das Berliner Kammergericht in seinem Urteil vom 9.11.2018 (Az. 5 U 185/17) bestätigt, erklärt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erläutert die Möglichkeiten:
Übrigens: Auch Versandapotheken sind, wie Apotheken vor Ort, zur pharmazeutischen Beratung verpflichtet. Allerdings ist diese nur telefonisch oder über E-Mail möglich und erfordert manchmal eine Terminvereinbarung, da nicht immer sofort ein Ansprechpartner verfügbar ist.
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