Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. Dezember 2021 eine Geldbuße in Höhe von 8,66 Mio. Euro gegen die Deutsche Bank AG festgesetzt.
Als beaufsichtigter Kontributor zum EURIBOR hatte die Bank zeitweise nicht über wirksame präventive Systeme, Kontrollen und Strategien im Sinne von Artikel 16 Absatz 2 a) der europäischen Referenzwerte-
Verordnung (Verordnung (EU) 2016/1011) verfügt.
Gegen den Bußgeldbescheid der Wertpapieraufsicht kann die Bank Einspruch einlegen.
Referenzwerte-Verordnung
Die Referenzwerte-Verordnung soll valide Referenzwerte sicherstellen und Manipulationen verhindern.
Dazu verpflichtet sie beispielsweise Kontributoren, wirksame Systeme und Kontrollen vorzuhalten (Artikel
16). Kontributoren sind natürliche oder juristische Personen, die Daten zur Bestimmung von Referenzwerten beitragen. Als Referenzwert wird in der Europäischen Union zum Beispiel der Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) verwendet.
Verstöße gegen die Referenzwerte-Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu zehn Prozent
des Gesamtumsatzes geahndet werden.
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