Ratgeber-Bericht zu BU völlig unzureichend

Versicherungen sind in unserem Leben allgegenwärtig, und so stößt man auch überall auf allerhand Ratschläge. Ob im Internet oder in Zeitschriften und Fachmagazinen für Verbraucherschutz und Ähnliches – die Liste der gut gemeinten Tipps ist lang. Und das sei das Problem: Es gebe einfach zu viele selbsternannte Experten, die dem Verbraucher suggerieren, dass er gut beraten werde, so Bernhard Klabe, MiBB Versicherungsmakler. Allzu häufig ist das allerdings leider nicht der Fall, weiß der Fachmann. Mit seiner langjährigen Berufserfahrung kann er auf den ersten Blick erkennen, welcher Rat etwas taugt und welcher nicht. So hat er zum Beispiel die €uro-Ausgabe 11/2021 gelesen und fällt ein vernichtendes Urteil:

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Anzugtraegerin-verzweifelt-Bericht-292600763-AS-ElnurAnzugtraegerin-verzweifelt-Bericht-292600763-AS-ElnurElnur – stock.adobe.com

Der Bericht beginnt schon fachlich völlig falsch, weil auf eine Alternative zur BU-Versicherung hingewiesen wird. Eine Alternative zur BU-Versicherung gibt es aber nicht.
Was ihm sofort ins Auge fiel: Es ist sicher nicht zielführend, nur eine Handvoll Leistungsmerkmale der unterschiedlichen Versicherungen zu vergleichen. Und vor allem: Als Laie sollte man sich nicht selbst daran versuchen, die passendste herauszufiltern. Bernhard Klabe rät:

Die BU-Versicherung ist so komplex, dass man sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen sollte. Nur so erhält man ein individuelles Angebot, das die für einen selbst wichtigen Parameter enthält.

Leistungsmerkmale: ohne Hilfe vom Versicherungsmakler schwierig

Da der Versicherungskunde in der Regel kein Fachmann ist, weiß er auch meistens nicht, worauf er unbedingt achten sollte. Wer kann schon von sich behaupten, alle Versicherungs-Fachausdrücke zu verstehen, auf die es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt? Hier nur ein paar Beispiele von vielen, die es zu vergleichen gilt: Arztanordnungsklausel, abstrakte und konkrete Verweisung, Infektionsklausel, AU-Leistungsbaustein, Prognosezeitraum. In manchen „billigen“ Tarifen lautet da beispielsweise die Definition „voraussichtlich dauernd“, was per Gerichtsbeschluss 3 Jahre bedeutet. Eine gute Deckung definiert einen Prognosezeitraum von ganz klar 6 Monaten, sodass eindeutig zu verstehen ist, worum es geht. Schreibt der Arzt den Patienten für 8 Monate krank, dann ist er für diesen Zeitraum bedingungsgemäß berufsunfähig und erhält die vereinbarte BU-Rente. Artikel in der Fachpresse führen die Verbraucher nicht immer in die richtige Richtung. „Da stehe beispielsweise, dass es für den Kunden schlecht sei, wenn die Differenz zwischen Netto- und Brutto-Beiträgen zu groß ist, so Bernhard Klabe.

Dabei finden wir viel wichtiger, darauf hinzuweisen, dass die meisten Versicherer noch niemals eine Änderung der Beiträge vorgenommen haben. Das kann man selbstverständlich nicht für die Zukunft garantieren.
Schließlich gibt es den § 163 VVG (Beitragsanpassungsrecht), der in der Branche polarisiert, weil man diesen Aspekt sowohl negativ als auch positiv auffassen kann.

Immense Unterschiede im Leistungsfall

Was in besagtem Artikel des €uro-Magazins nach Ansicht von Bernhard Klabe lückenhaft dargestellt wurde: Es gibt, anders als beschrieben, durchaus die Möglichkeit der garantierten Leistungssteigerung bei Renten (i.d.R. 1,2 oder 3 Prozent) im Leistungsfall. Genau darauf kommt es schließlich unterm Strich an, denn die Unterschiede können gewaltig sein. Legt man nur einmal eine kleine BU-Rente in Höhe von 1.000 Euro zugrunde, so kann es vom schlechtesten BU-Anbieter zum besten schon eine Differenz in sechsstelliger Höhe geben. Gesetzt den Fall, der Versicherte wird schon in jungen Jahren berufsunfähig, spielt dieser Aspekt eine große Rolle. Der MiBB-Versicherungsmakler fragt sich, nach welchen Kriterien zum Beispiel die Alte Leipziger (1,53 Prozent) und die Nürnberger (1,45 Prozent) beim €uro-Magazin an dieser Stelle (Punkt 2) die volle Punktzahl erhalten. Die nicht garantierten Überschuss-Sätze sind zwar kostenlos enthalten, liegen aber dennoch teilweise sehr weit auseinander. Die garantierten Überschuss-Sätze wiederum kosten einen Beitrag, denn die kauft man für beispielsweise 1, 2 oder 3 Prozent ein. Klabe überlegt: Angenommen, der BU-Fall tritt im ersten Jahr nach der Antragstellung ein und muss entsprechend 47 Jahre gezahlt werden. Dann beträgt die Spanne bei den Anbietern tatsächlich im schlimmsten Fall rund 100.000 Euro. Dabei sind die beiden oben genannten Versicherungsanbieter seiner Ansicht nach im Grunde ganz in Ordnung, zumal es weitaus schlechtere gibt. Ihnen die volle Punktzahl zuzusprechen, findet er aber dennoch etwas übertrieben. Der beste Anbieter liegt übrigens bei 1,90 Prozent.

Vorsicht bei unseriösen Tipps

Regelrecht unseriös ist der Tipp, neben der Berufsunfähigkeits-Versicherung auch gleich noch eine Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen. Wozu diese unnötige Verknüpfung? Schließlich weiß sowieso jeder unabhängige Vermittler unter den Versicherungsfachleuten, dass beispielsweise die Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet werden müssen. Wird an dieser Stelle etwas verheimlicht, kann das negative Folgen haben. Hier etwa eine chronische Krankheit oder Vorerkrankung zu verharmlosen oder zu verschweigen, bringt weder dem Kunden noch dem Versicherer etwas. Bernhard Klabe weiß:

Unseriöse Vermittler wollen auf Biegen und Brechen zum Vertragsabschluss kommen und raten dann zu solcher Vorgehensweise. Hauptsache, die Provision stimmt.
Zum Glück sei das aber die große Ausnahme, vor allem bei Versicherungsmaklern. Für professionelle Vermittler mit Expertise und Know-how kommt so etwas nicht in Frage. Natürlich ist gerade dieser Punkt oft heikel, schließlich muss man sich genau daran erinnern oder den Arzt um Auskünfte bitten, falls man es nicht mehr so genau weiß. Klabe dazu:

Weshalb in dem Artikel empfohlen wird, den Versicherungsantrag grundsätzlich anonym zu stellen, kann ich nicht nachvollziehen. Das trifft nur auf besondere Einzelfälle zu, kann aber nicht verallgemeinert werden.
Mit solchen Berichten werden die Verbraucher unnötig verunsichert. Wenn es beispielsweise heißt, der Kunde müsse sich „wappnen für den Fall, dass der Versicherer nicht zahlen will“ – neutrale Berichterstattung sieht anders aus, findet der MiBB-Versicherungsmakler. Weiterhin stellt der Artikel vier Berufsszenarien vor – vom Studenten zum Handwerker. Der MiBB-Versicherungsmakler bemängelt:

Hier fehlt ein wichtiger Punkt: die Schüler-BU.
Schließlich sei nicht nur der meistens noch gute Gesundheitszustand von Schülern ein Argument für den frühzeitigen Abschluss, sondern auch die positive Berufsgruppen-Einstufung. Vor allem sind die niedrigen Beiträge für Schüler attraktiv: Schon ab 15 Euro Monatsbeitrag ist eine BU-Versicherung für Schüler möglich. Der günstige Beitrag kommt auch deshalb zustande, weil Bernhard Klabe hier zu einer sogenannten Starter-BU mit anfangs verminderten Beiträgen rät. Diese Variante fehlt auch völlig im €uro-Bericht. Dabei muss man allerdings auch wieder darauf achten, welchen Versicherer man auswählt. Bernhard Klabe weiß:

Nicht jede Versicherung belässt den Versicherten später in der Berufsgruppe Schüler – das ist durchaus auch ein Abschlusskriterium.
Denn mancher Versicherer verlangt, dass später der nach der Schulzeit ausgeübte Beruf angegeben wird, und schon kann es wesentlich teurer werden. Selbstverständlich wird ein Versicherungsmakler diese Feinheiten nicht mit dem Schüler selbst, sondern mit dessen Eltern besprechen. Bernhard Klabe dazu:

Eltern von schulpflichtigen Kindern empfehle ich, sich mit dem § 1.626 BGB zu befassen.
Wichtig ist vor allem, sich klar zu machen, dass der vermeintlich günstigere Anfangsbeitrag später durchaus zum teuersten Beitrag mutieren kann. Darauf zu achten und seinen Kunden die entsprechenden Vorschläge zu unterbreiten, hat er sich zur Aufgabe gemacht. Übrigens: Für Verbraucher stellt MiBB eine Vergleichsübersicht (15 namhafte BU-Versicherer) mit wichtigen Leistungsparametern zur Verfügung - Vermittler erhalten diese Gegenüberstellung sogar mit einer differenzierten Courtage-Betrachtung. Eine derartige Aufstellung/Gegenüberstellung gab es in Deutschland bisher noch nicht.

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