BdV warnt vor Geräteversicherungen

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) weist darauf hin, sich im Elektromarkt nicht leichtfertig und uninformiert auf den Abschluss einer Versicherung für Elektrogeräte einzulassen. Denn die sind oftmals nicht bedarfsgerecht, sondern wahre Kostenfresser.

Ein prominentes Opfer ist Schauspieler Martin Semmelrogge, der beim Kauf seines Laptops in die Falle der Versicherung für Elektrogeräte tappte. Da die Versicherung keinen Cent für das inzwischen beschädigte Gerät zahlt, macht sich der Fernseh-Star jetzt auf bild.de öffentlich Luft. Diese Enttäuschung ist nachvollziehbar, findet der BdV.

Die BdV-Pressesprecherin Bianca Boss mahnt:

Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie Martin Semmelrogge erscheint es zunächst sinnvoll, ein neues Elektrogerät zu versichern. Allerdings bieten solche Versicherungen für Elektrogeräte aus Verbraucherschutzsicht keinen wirtschaftlich vorteilhaften Versicherungsschutz. Sie sind allenfalls findige Geschäftsideen, um den Versicherern und Elektrohändlern Zusatzeinnahmen zu bescheren.

Ein Ausschluss jagt den nächsten

Oftmals kommen Versicherungen für Elektrogeräte im Kostüm einer ‚Garantieverlängerung‘ oder als ‚Plusschutz‘ daher. Dass es tatsächlich Versicherungsverträge sind, werde sprachlich geschickt verschleiert, so Boss.

So war es auch im Fall Semmelrogge, der sein neues, 2.000 Euro wertvolles Apple Macbook laut bild.de über die Elektronikversicherung „Plusschutz“ für 199,90 Euro von der AQILO Business Consulting GmbH versichern ließ – in der Hoffnung, damit möglichst umfänglich gegen Schäden an seinem Notebook abgesichert zu sein. Doch die Aqilo-Versicherung verweigert eine Entschädigung. Warum?

Die Versicherungsverträge für Elektrogeräte seien oftmals so konzipiert, dass für Verbraucher*innen nicht nachvollziehbar sei, wann sie unter welchen Voraussetzungen welche Leistung von der Versicherung bekommen. Die Gründe dafür liegen in den oftmals sehr eingeschränkten Versicherungsfalldefinitionen, hohen Selbstbeteiligungen oder der Tatsache, dass man nur ein ‚gleichwertiges‘, also gebrauchtes Ersatzgerät erhalte, warnt Boss.

Einfacher Diebstahl nicht versichert

Ebenfalls meist nicht versichert ist der häufig vorkommende einfache Diebstahl. So fehlt der Diebstahlschutz in den meisten Verträgen komplett. Wer ihn möchte, muss meist einen zusätzlichen Betrag in Kauf nehmen. Manche Versicherer zahlen dann aber nur, wenn beispielsweise das Smartphone ständig beaufsichtigt wird und die sogenannte Abwehrbereitschaft der/des Besitzer*in gegeben ist.

Sprich: Wird das Smartphone während eines kurzen Sprungs ins Freibadbecken gestohlen, bestünde kein Versicherungsschutz. Ebenfalls oft nicht in den Versicherungsverträgen für Elektrogeräte abgedeckt sind defekte Akkus oder Softwareschäden.

Möchte man dennoch unbedingt eine Versicherung für sein teures Smartphone oder seinen nigelnagelneuen Laptop abschließen, sollte man sich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bis ins kleinste Detail ansehen. Hier verstecken sich oftmals die absurdesten Ausschlüsse.

Hinsichtlich ihrer Absicherungsbedarfe und einem Vergleich der erhältlichen Versicherungsprodukte sollten Verbraucher*innen sich außerdem fachkundig beraten lassen (wozu die Verkäufer*innen in den Fachmärkten nicht verpflichtet sind).

Geräteversicherung ist Zeitwertversicherung

Eine Elektronikversicherung ist eine wichtige Versicherung für größere Anlagen und Geräte wie Solar- bzw. Photovoltaikanlagen. Bei kleineren Geräten wie Notebooks oder Smartphones sieht das anders aus.

Boss erläutert:

Die zahlreichen Leistungsausschlüsse und die unverhältnismäßig hohe Versicherungsprämie bieten regelmäßig keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz, zumal nur der Zeitwert des Geräts entschädigt wird.

Das bedeute, dass die Versicherung nicht den Kaufpreis, sondern nur den aktuellen Wert des betroffenen Geräts erstatte – und bei Elektroartikeln ist der Wertverfall hoch. Obendrein werde im Schadenfall meist eine Selbstbeteiligung fällig, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert, erläutert Boss.