Bei der Auswahl eines Immobilienmaklers sind die Marktkenntnisse und der erste Eindruck die wichtigsten Entscheidungskriterien der Eigentümer.
Ein Großteil der Eigentümer in Deutschland verlässt sich beim von Wohnungen und Häusern auf einen Immobilienmakler. Welche Kriterien diese erfüllen müssen, um ihre Kunden zufriedenzustellen, hat nun eine Umfrage (PDF) der Forsa Gesellschaft für Sozialforschung unter rund 1.000 Wohnungs- und Hauseigentümern ermittelt.
Eine Mehrheit der Umfrageteilnehmer (71 Prozent) gab an, bisher noch keinen Makler zum Verkauf einer Immobilie beauftragt zu haben.
Die meisten Eigentümer (95 Prozent) nannten die Marktkenntnis, also das Wissen über Entwicklungen am Immobilienmarkt und die konkrete Angebots- und Nachfragesituation vor Ort, als wichtigstes Kriterium bei der Auswahl eines Maklers für den Verkauf ihrer Immobilie.
Außerdem ist der Eindruck des Maklers beim Erstgespräch für viele Immobilienbesitzer (94 Prozent) ein wichtiges Entscheidungskriterium für die anschließende Beauftragung.
Mehr als die Hälfte (60 Prozent) der potenziellen Kunden empfindet den Ersteindruck als „sehr wichtig“, ein Drittel (33 Prozent) immerhin noch als „wichtig“. „Der persönliche Kontakt ist nicht zu ersetzen, da die Arbeit von Immobilienberatern auch psychologische Feinfühligkeit und Empathie erfordern“, kommentiert der Immobilienexperte Kai Enders die Teilergebnisse der Forsa-Studie.
Guter Ruf bringt Kunden
Außerdem hat für Immobilienmakler ein guter Ruf einen hohen Stellenwert. 92 Prozent der Kunden entscheiden sich für einen Immobilienverkäufer aufgrund dessen guter Reputation und wegen seiner Referenzen.
Trotz der auch im Immobilienbereich wichtigen Digitalisierung, hält nur ein kleiner Teil (20 Prozent) der Eigentümer des Aufritt eines Maklers im Internet für „sehr wichtig“. Die Hälfte (52 Prozent) empfindet eine professionelle Präsenz im Internet als „wichtig“.
Ob ein Makler bekannt ist, ist hingegen für einen Großteil der Immobilieneigentümer bei dessen Wahl nicht entscheidend. Mehr als ein Drittel (39 Prozent) hält diesen Teilaspekt für „nicht wichtig“ oder „unwichtig“.
Lediglich ein kleiner Teil (17 Prozent) achtet bei der Auswahl eines Maklers hingegen auf dessen Popularität und schätzt diese demnach als „sehr wichtig“ ein.
Netzwerk im In- und Ausland
Die Expertise des Maklers wird von mehr als der Hälfte der Eigentümer (58 Prozent) als „sehr wichtig“ angesehen, mehr als ein Drittel (37 Prozent) hält diesen Faktor für „wichtig“.
Ein weiterer Teilaspekt, auf den viele Kunden bei der Auswahl eines Immobilienmaklers achten, ist eine fundierte Wertermittlung. Diese halten 88 Prozent der Umfrageteilnehmer für „sehr wichtig“ oder „wichtig“.
Außerdem nannten die potenziellen Kunden der Makler häufig (76 Prozent) ein großes Netzwerk im In- und Ausland als wichtiges Entscheidungskriterium, weil dieses dabei hilft die Immobilien schnell und zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Wichtig ist überdies für einen Großteil der privaten Eigentümer (80 Prozent) eine umfassende Beratung und ein guter Service während des Verkaufsprozesses.
Prüfung der Verträge durch Makler
Fast alle Eigentümer (91 Prozent) erwarten von ihrem Makler außerdem eine Prüfung der vertraglichen Details. Dieser Teilaspekt ist laut der Forsa für sechs von zehn Kunden „sehr wichtig“ und beeinflusst somit entscheidend die Zufriedenheit mit der Kaufabwicklung. Fast ein Drittel (31 Prozent) empfindet die kompetente Prüfung der Verträge durch den Makler als „wichtig“.
Die Studie zeigt außerdem, dass Immobilieneigentümer häufig einen Makler beauftragen, um einen möglichst hohen Preis zu erzielen. 43 Prozent halten diesen Faktor für „sehr wichtig“, 48 Prozent für „wichtig“ bei der Beurteilung ihrer Zufriedenheit.
Auffallend ist, dass vor allem jüngere Verkäufer Wert auf die Erzielung eines möglichst hohen Preises durch den Makler legen. Bei älteren Immobilieneigentümern wird dies Aspekt deutlich seltener als „sehr wichtig“ eingestuft.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Wann lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler?
Geht es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, fragen sich viele: Lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler? Unter bestimmten Voraussetzungen gewiss.
Privater Immobilienerwerb zunehmend schwieriger
die Bayerische verbucht starkes Geschäftsjahr 2023 und will Beitragseinnahmen auf 1 Mrd. Euro steigern
Die Bayerische blickt mit Erfolgen bei den Beitragseinnahmen und im Neugeschäft auf ein starkes Geschäftsjahr 2023 zurück. Mit dem Comeback der Muttergesellschaft aus dem internen Run-Off gelingt zudem eine Branchen-Premiere. In den nächsten drei bis fünf Geschäftsjahren will die Gruppe ihre Beitragseinnahmen auf 1 Milliarde Euro steigern und ihre Finanzkraft weiter stärken.
Finanzielle Unterstützung optimieren: Neuerungen in der Förderlandschaft
Um den Nutzen der KfW-Förderprogramme zu veranschaulichen, lohnt sich ein Blick auf konkrete Fallbeispiele. Sie zeigen, wie vielfältig Fördermittel sind und welchen Beitrag sie für nachhaltige und zukunftsorientierte Projekte leisten können.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BFH-Urteil zum freiwilligen Wehrdienst: Wann Kindergeld trotz Soldatendienst gezahlt wird
Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit: Ein freiwilliger Wehrdienst allein begründet keinen Anspruch – doch wer ausbildungswillig ist und keinen Platz findet, kann profitieren. Was das Urteil für Familien bedeutet.
Geldanlage: Sicherheit vor Rendite – aber mit wachsender Risikobereitschaft
Für die meisten Deutschen steht Sicherheit bei der Geldanlage weiterhin an erster Stelle. Das zeigt eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der BarmeniaGothaer. Während klassische Sparformen dominieren, gewinnt das Interesse an renditestärkeren Alternativen wie Fonds und Aktien langsam an Bedeutung.
Insolvenzverfahren der P&R-Gruppe: Über 666 Millionen Euro an Gläubiger verteilt
In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften wurde nunmehr die vierte Abschlagsverteilung vorgenommen. Insgesamt rund 122 Millionen Euro wurden an mehr als 54.000 Gläubiger ausgezahlt.

Steuerbonus aus der Nebenkostenabrechnung
Versteckte Steuerersparnis in der Betriebskostenabrechnung: Wer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gezielt nutzt, kann jährlich mehrere hundert Euro direkt von der Steuer abziehen. Was § 35a EStG erlaubt, wie man eine Bescheinigung bei der Hausverwaltung anfordert – und worauf Mieter und Eigentümer jetzt achten sollten.