Immer mehr Rentner zahlen Einkommensteuer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im vergangenen Jahr bereits knapp zwei Drittel aller Rentenleistungen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente einkommensteuerpflichtig. Tendenz weiter steigend.
Grund hierfür ist das Alterseinkünftegesetz, mit dem seit 2005 der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bis zum Jahr 2040 beschlossen wurde. Wer seinen Ruhestand im Alter finanziell unabhängig genießen will, sollte deshalb regelmäßig einen Kassensturz machen und seine Nettoansprüche berechnen, empfiehlt die uniVersa Versicherung.
Versorgungsziel definieren und Sozialabgaben ermitteln
Im ersten Schritt sollte man sein Versorgungsziel definieren, das heißt: wie viel monatliche Einkünfte man zum Leben braucht. Von den jeweiligen Bruttorenten, über die die Anbieter regelmäßig per Renteninfo und Wertmitteilung informieren, gilt es im zweiten Schritt zu ermitteln, ob und wie viel Sozialabgaben an gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Die Krankenkassen geben hierzu Auskunft.
Anbietervergleich mit dem Steuerberater
Im dritten Schritt sollte man sich dann bei den Anbietern informieren, wie die jeweiligen Rentenansprüche noch versteuert werden müssen, um in etwa die spätere Steuerbelastung kalkulieren zu können. Genauere überschlägige Berechnungen zur steuerlichen Situation führen Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine durch.
Nicht vergessen sollte man bei der Kalkulation der Alterseinkünfte die jährliche Preissteigerung und bei Verheirateten, wie der Partner im Todesfall abgesichert ist und mit welchen Hinterbliebenenansprüchen man rechnen kann. Auch dies ist bei den einzelnen Rentenarten oft unterschiedlich geregelt, so die uniVersa.
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