Am 26. September 2021 wird der nächste deutsche Bundestag gewählt. Bei den letzten Wahlen posteten die Wahlberechtigten auch aus den einzelnen Wahlkabinen. Darf man das?
Im Jahr 2017 wurde die Bundeswahlordnung für die Bundestagswahl geändert. Seitdem ist Filmen und Fotografieren in der Wahlkabine verboten. Falls der Wahlleiter beispielsweise ein Blitzlicht bemerkt, wird der Stimmzettel von der Wahlleitung für ungültig erklärt.
Warum ist das so?
In Deutschland gilt das Wahlgeheimnis, damit die Wahlentscheidung frei und geheim stattfindet. Niemand soll bei der Stimmabgabe unter Druck gesetzt werden und es soll niemand erfahren, welcher Partei auf dem Stimmzettel gewählt wurde. Auch eine Beeinflussung soll vermieden werden: Zum Beispiel, weil online gesehen wird, für welche Partei sich ein Wähler entschieden hat.
Wurde der Stimmzettel nach einem Selfie des Wählers für ungültig erklärt, ist auf Wunsch trotzdem noch eine Stimmabgabe auf einem neuen Stimmzettel möglich. Natürlich ohne ein Selfie.
Obwohl außerhalb der Wahlkabinen im Bereich des Wahllokals kein grundsätzliches Kameraverbot besteht, sollte man beim Wahlleiter um Erlaubnis fragen, wenn man Fotos machen möchte.
Andere Wähler ohne deren Zustimmung zu fotografieren und die Aufnahmen online zu veröffentlichen ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild und kann als Straftat mit Schadensersatzansprüchen geahndet werden.
Wichtig für Briefwähler
Der eigene Briefwahlzettel darf vor dem Abschicken fotografiert und auch gepostet werden. Vorsicht sollte man aber mit den Stimmzetteln anderer Personen walten lassen. Diese dürfen keinesfalls abfotografiert und online gestellt werden. Das Vorgehen bedeutet eine Verletzung des Wahlgeheimnisses (§ 107c des Strafgesetzbuch) und ist sogar strafbar.
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