nexible erweitert seinen Kfz-Schutz

Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Vor allem im Kfz-Bereich sollten Autofahrer ein Auge darauf haben, welcher Schutz in bestimmten Sonderfällen besteht. Welche Deckung ist gegeben, wenn Naturereignisse Schäden verursachen, man nicht mit dem eigenen Auto unterwegs ist oder für den Urlaub Sonderausstattungen am Auto anbringt?

Jonas Boltz, Geschäftsführer nexible GmbH

Wenn es zum Beispiel um Carsharing oder Fahrten im Ausland geht, können die Konditionen von Anbieter zu Anbieter variieren. Die Digitalversicherung nexible hat ihre Bedingungen aktuell an die Bedürfnisse der Kunden angepasst und die Produktpalette entsprechend erweitert.

In diesem Sommer haben sich die Ansprüche der Autofahrer in vielerlei Hinsicht verändert. Aufgrund der Pandemie verreisen viele immer noch lieber mit dem Auto anstatt mit dem Flugzeug. Deswegen legen Urlauber vermehrt Wert auf ausreichende Deckung hinsichtlich ihres Auslandsschadenschutzes und etwaiger Sonderausstattungen wie etwa Dachzelte.

Auch wegen potenzieller Ausnahmezustände bei Unwettern ist eine ausreichende Absicherung des eigenen Autos angeraten.

Zu der Frage, warum es an der Zeit war, den Versicherungsschutz zu erweitern, Deckungssummen anzuheben und Carsharing zu berücksichtigen, erklärt nexible-Geschäftsführer Jonas Beltz:

Seit unserer Gründung 2017 haben wir stetig daran gearbeitet, uns an den Wünschen und dem Feedback unserer Kunden zu orientieren. Da sich die Ansprüche an Versicherungen aufgrund eines Wandels der Lebensumstände stark verändern, haben wir in diesem Jahr unsere Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung erneuert.

Urlaub mit dem Auto: Absicherung der Sonderausstattungen erhöht

Der Digitalversicherer hat an verschiedenen Schrauben gedreht, um das Produkt für seine Kunden noch attraktiver zu gestalten. Ein starker Fokus liegt auf der Erweiterung der Deckung, beispielsweise der umfangreicheren Absicherung von Sonderausstattungen, die nun bis zu einem Neuwert von 17.500 Euro (vormals 5.000 Euro) mitversichert sind.

Darunter fallen zum Beispiel nachträglich eingebaute oder durch Halterungen fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile wie Navigationsgeräte, Abstandsregeltempomaten und Nachtsicht-Assistenten. Auch nachträglich installierte Dachzelte, die sich ideal für einen gelungenen Campingurlaub eignen, zählen dazu.

Zudem können sich nexible-Kunden mit Vollkaskoversicherungsschutz darauf verlassen, dass bei einem Unfall im Ausland mit einem bei einem ausländischen Versicherer versicherten Fahrzeug, der Schaden am eigenen Auto entschädigt wird, sofern der Unfallgegner ganz oder teilweise haftet.

Gegen Naturgewalten abgesichert zu sein wird immer wichtiger

Auch wenn es oft nicht gern in Erwägung gezogen wird, ist es dennoch wichtig, bei Naturereignissen wie Sturm, Böen, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung gewappnet zu sein. In solchen unkontrollierbaren Fällen können sich Kunden auf die Teilkaskoversicherung von nexible verlassen.

Wenn durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, gilt der Versicherungsschutz ebenso. So wäre beispielsweise auch der Hagelschaden an einem nachträglich installierten Dachzelt gedeckt.

Keine Angst mehr vor überhöhten Selbstbeteiligungen bei Schäden mit Carsharing-Pkw

Ein weiterer neuer Deckungsbestandteil neben dem Auslandsschadenschutz ist die Selbstbeteiligungs-Reduzierung bei Schäden mit Carsharing-Pkw. Vor allem in Großstädten sei das laut Boltz Carsharing ein immer größeres Thema. Viele würden trotz eigenem Auto die Möglichkeit schätzen, je nach Bedarf ein passendes Fahrzeug zu leihen und überall wieder abstellen zu können.

Daher bietet nexible sowohl innerhalb der Teil- als auch der Vollkaskoversicherung den Selbstbeteiligungs-Schutz bei Unfällen mit einem Carsharing-Pkw.

Wer sich also dazu entscheidet, das eigene Auto zu Hause zu lassen, kann auf folgenden Vorteil bauen: Leiht man sich als nexible-Kunde bei einem der gängigen Carsharing-Anbieter ein Auto mit einem Selbstbehalt von beispielsweise 1.000 Euro aus und verursacht mit diesem Auto einen Kaskoschaden, wird der Selbstbehalt auf die bei nexible vereinbarte Höhe reduziert, beispielsweise auf 300 Euro.

Ein großes Plus dabei ist, dass dies keinerlei Nachteile für die Schadenfreiheitsklasse mit sich zieht.

Boltz stellt in Aussicht, dass sie stetig an der Produktweiterentwicklung arbeiten würden und in Zukunft einen Versicherungsbaustein für Elektroautos und eine neue Zweitwagenrabattierung anbieten wollen.

 

Bilder: © (1) Kadmy – stock.adobe.com (2) Lotte Ostermann: Jonas Boltz