Schutz für Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten

Kaffee aus Südamerika, Obst aus Afrika und die Kleidung aus Asien. Durch eine globalisierte und vernetzte Welt genießen wir eine enorme Produktvielfalt. Die Herstellung findet aber häufig unter ausbeuterischen Bedingungen statt, wobei soziale Mindeststandards wie zum Beispiel das Verbot von Zwangs- oder Kinderarbeit missachtet werden.

(PDF)
Transporter-276822259-AS-m-mphotoTransporter-276822259-AS-m-mphotom.mphoto – stock.adobe.com

Um den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern, hat der Bundestag das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ – kurz: Sorgfaltspflichtengesetz – verabschiedet. Doch welche gesetzlichen Pflichten kommen damit auf deutsche Unternehmen zu?

Warum ist dieses Gesetz notwendig?

Immer mehr Verbrauchern ist es wichtig, woher Essen, Kleidung und andere alltägliche Konsumgüter kommen und unter welchen Bedingungen sie produziert wurden. Und wo Freiwilligkeit nicht ausreicht, werden Gesetze benötigt. So verpflichtet das Sorgfaltspflichtengesetz deutsche Unternehmen, sicherzustellen, dass Menschenrechte und Umwelt geschützt werden.

Dazu zählen Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte. Auch die Umweltzerstörung spielt eine Rolle, wie zum Beispiel illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß, Wasser- und Luftverschmutzung. Gleichzeitig sollen mit dem Gesetz Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abgebaut werden, die freiwillig bereits jetzt in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investieren.

Was beinhaltet das Gesetz?

Die Unternehmen sind nicht nur dafür verantwortlich, dass die Menschen, die unmittelbar in Deutschland arbeiten, geschützt werden, sondern jede Person innerhalb der gesamten Lieferkette. Dies gilt sowohl für den eigenen Geschäftsbereich, als auch für die unmittelbaren Zulieferer und Vertragspartner im Ausland. Bei weiteren Gliedern der Lieferkette sind Unternehmen nur dann zum Handeln verpflichtet, wenn ihnen Verstöße gemeldet werden.

Unternehmen müssen künftig menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und Beschwerdemöglichkeiten einrichten und darüber berichten.

Gleichzeitig schützt das Gesetz vor Umweltrisiken, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Dazu wird unter anderem auf zwei internationale Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe explizit Bezug genommen.

Unternehmen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, müssen mit Bußgeldern und Klagen vor deutschen Gerichten rechnen. Zivilrechtlich werden Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen über die bestehenden Regelungen hinaus nicht zur Verantwortung gezogen.

Ab wann ist das Gesetz gültig?

Die Verpflichtung greift 2023 für alle Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitern und mehr. Ab 2024 gilt es dann auch für Betriebe ab 1.000 Mitarbeitern. Auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland fallen unter diese Regelung.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Paragraph Paragraf Zeichen - blauer Wrfel auf TastaturParagraph Paragraf Zeichen - blauer Wrfel auf TastaturFalko Müller - Riesa – fotolia.com
International

Datenschutz: Unternehmen stehen weiter unter Dauerdruck

Ein aufwändiger Prüfprozess vor der Einführung jedes digitalen Tools, regelmäßig neue Entscheidungen der Aufsichtsbehörden und Gerichtsurteile in ganz Europa, die Auswirkungen auf das eigene Unternehmen haben können – die Anforderungen an den Datenschutz setzen Unternehmen in Deutschland unter Dauerdruck. Z
Dr. Renko Dirksen,
Vorstandssprecher ARAG SEDr. Renko Dirksen, Vorstandssprecher ARAG SEARAG SE
Unternehmen

ARAG 2024: Rekordwachstum durch DAS-Integration

Der Düsseldorfer Konzern meldet das größte Beitragsplus seiner Geschichte. Die Integration der DAS UK und starke Ergebnisse in Rechtsschutz und Krankenversicherung treiben den Konzern voran – auch wenn das versicherungstechnische Ergebnis unter Druck gerät.

Zurich und Deutsche Bank kooperieren bei Klimarisiko-Beratung.Zurich und Deutsche Bank kooperieren bei Klimarisiko-Beratung.Noupload / pixabay
Nachhaltigkeit

Zurich und Deutsche Bank kooperieren bei Klimarisiko-Beratung

Die Zurich Gruppe Deutschland und die Deutsche Bank intensivieren ihre Zusammenarbeit: Künftig unterstützen die Risiko-Experten von "Zurich Resilience Solutions" Firmenkunden der Deutschen Bank bei der Analyse und dem Management physischer Klimarisiken.

DALL-E
Unternehmen

Helvetia und Coinnect: Partnerschaft zur Stärkung der Cyber-Risiken-Bewältigung

Helvetia übernimmt die Cyber-Insurtech-Plattform von Coinnect, um ihre Geschäftskunden besser vor Cyber-Risiken zu schützen. Ab Ende des Jahres wird die Plattform eingesetzt, um eine umfassende Bewertung und kontinuierliche Überwachung zu ermöglichen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht