Krankenkasse will nicht zahlen: 40 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich

Offizielle Statistiken gibt es nicht – doch es kommt immer wieder vor, dass Krankenkassen beantragte Leistungen wie eine Reha nicht bezahlen wollen. Das sollten Versicherte jedoch nicht einfach hinnehmen. Eine aktuelle Studie des Geldratgebers Finanztip zeigt: Mehr als 40 Prozent der Widersprüche gegen Entscheidungen der Krankenkassen sind erfolgreich.

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Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben, Finanztip bietet ein kostenloses Musterschreiben zum Download an.

Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur auf Antrag, etwa Kuren, Reha-Maßnahmen oder Krankengeld. Die Krankenkassen lehnen solche Anträge aber auch ab. Dagegen kann man sich wehren.

Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip, sagt:

"Versicherte haben gute Karten, wenn sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse einlegen. Im Jahr 2019 waren mehr als 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich und die Kasse zahlte dann doch."

Das belegen Daten von 17 Krankenkassen mit mehr als 32 Millionen Versicherten, die Finanztip jetzt ausgewertet hat. Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben an die Kasse, die Frist dafür beträgt einen Monat nach Eingang der Ablehnung.

Ärzte helfen bei der Begründung

Das Widerspruchsschreiben sollte genau begründen, warum die beantragten Leistungen benötigt werden und welche Fakten die Kasse nicht berücksichtigt hat.

Rieder erklärt: "Wir empfehlen, die medizinischen Argumente nochmals vom behandelnden Arzt in einer Stellungnahme zusammenfassen zu lassen. Wichtig ist, den Brief persönlich zu unterzeichnen und dann per Einschreiben an die Kasse zu schicken."

Ein Widerspruch per E-Mail oder Telefon ist nicht gültig. Finanztip bietet als Grundlage für den Widerspruch ein kostenloses Musterschreiben zum Download an. Darüber hinaus gibt es Hilfe im Widerspruchsverfahren bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), den Verbraucherzentralen und Sozialverbänden wie dem VdK oder dem Sozialverband Deutschland (SoVD).

Ein Beitrag von Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung über news aktuell.

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