Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow erwirkt in einem außergerichtlichen Leistungsverfahren im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Mandanten die Zahlung einer erheblichen Vergleichssumme von der Gothaer Lebensversicherung AG .
Der Versicherungsnehmer war aufgrund eines Burn-outs zusammengebrochen und dadurch berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen geworden. Infolge seiner Erkrankung stellte der Versicherungsnehmer einen Leistungsantrag bei der Versicherungsgesellschaft.
Die Gothaer Lebensversicherung AG lehnte den seitens des Versicherungsnehmers gestellten Leistungsantrag ab. Zur Begründung führte der Versicherer an, der Versicherungsnehmer habe seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt und erklärte zeitgleich den Rücktritt vom streitgegenständlichen Vertrag wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigeobliegenheiten.
Der Versicherungsvertrag sei – so die Gothaer Lebensversicherung AG – mit sofortiger Wirkung erloschen. Für den Fall der nur fährlässigen Verletzung der Anzeigeobliegenheit seitens des Versicherungsnehmers kündigte die Gothaer Lebensversicherung AG hilfsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dem Versicherungsnehmer wurde im Wesentlichen vorgeworfen, dieser habe im Rahmen eines alkoholbedingten Führerscheinentzuges im anzeigepflichtigen Zeitraum eine Behandlung sowie eine ärztliche Beratung erhalten.
Der Versicherer vertrat dabei die Auffassung, eine im Zusammenhang mit einem Trunkenheitsdelikt im Straßenverkehr stehende Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration stelle eine anzeigepflichtige Behandlung und ärztliche Beratung dar.
Jöhnke & Reichow erwirkt die Zahlung durch die Gothaer Lebensversicherung AG
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow widersprach ausdrücklich der Leistungsablehnung und vertrat dabei die Auffassung, dass eine Blutentnahme im Rahmen der Prüfung eines alkoholbedingten Führerscheinentzugs keine Behandlung beziehungsweise ärztliche Beratung darstellt. Diese Vorgehensweise dient lediglich der strafrechtlichen Beweissicherung.
Die Hamburger Kanzlei erreichte nach kurzer Korrespondenz mit dem Versicherer die Zahlung einer hohen Vergleichssumme, mit der ein Leistungszeitraum von insgesamt vier Jahren abgegolten wurde. Das seitens der Gothaer Lebensversicherung AG zunächst unterbreitete Vergleichsangebot konnte nochmals mittels gegenübergestellter eigener Leistungsberechnung der Kanzlei Jöhnke & Reichow erhöht und das außergerichtliche Verfahren zügig beendet werden.
Der Mandant hatte somit nach nur kurzer schriftlicher sowie fernmündlicher Kommunikation mit dem Versicherer durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow eine beträchtliche Vergleichssumme zur Abfindung der Ansprüche aus der streitgegenständlichen Berufsunfähigkeit erhalten.
Fazit
Die außergerichtliche Verhandlung hat gezeigt, dass eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Versicherungsgesellschaft, innerhalb derer auch die prozessualen Risiken beider Parteien eingehend erörtert und gegenübergestellt werden, zu einer vernünftigen und beidseitig interessengerechten gütlichen Einigung führen kann, die schlussendlich ein kosten- und zeitintensives Gerichtsverfahren entbehrlich gemacht hat.
Themen:
LESEN SIE AUCH
BU-Rente für die Dauer einer Umschulung
Die Stunde der Wahrheit im Versicherungsgeschäft
BU-Urteil zur formell wirksamen Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren
Lebensversicherung führt Beschwerde-Statistik an
Der Versicherungsombudsmann e. V. hat seinen Tätigkeitsbericht zur Streitbeilegung vorgelegt. Insgesamt 21.548 Beschwerden wurden im Jahr 2024 bearbeitet. Dabei fällt auf: Beschwerden über Versicherungsvermittler sind mit 334 Fällen gering und zeigen kaum Veränderungen zu den Vorjahren.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Insolvenzverfahren bei ELEMENT Insurance AG: Wie über 300.000 Verträgen abgewickelt werden sollen
Die ELEMENT Insurance AG muss nach Überschuldung und Rückversicherer-Aus abgewickelt werden. Über 300.000 Verträge wurden bereits beendet, die Schadenbearbeitung läuft weiter. Insolvenzverwalter Friedemann Schade setzt auf digitale Tools und konstruktive Lösungen – auch im Streit mit einem ehemaligen Dienstleister.
PKV bleibt 2025 stabil – doch Prävention bleibt politische Baustelle
Die private Krankenversicherung (PKV) zeigt sich zum Wahljahr 2025 widerstandsfähig und finanziell solide. Das geht aus der aktuellen SFCR-Studie von Zielke Research hervor: Die durchschnittliche Solvency-II-Quote liegt bei beachtlichen 515,55 Prozent. Kein einziges der untersuchten Unternehmen unterschreitet die gesetzlichen Kapitalanforderungen – ein Signal für Stabilität und Verlässlichkeit in unsicheren Zeiten.
Wüstenrot & Württembergische trotzt Krisenjahr – starker Auftakt 2025 nährt Gewinnhoffnungen
Trotz massiver Unwetterschäden und steigender Kfz-Kosten hat die W&W-Gruppe 2024 mit einem Gewinn abgeschlossen – und startet 2025 mit starkem Neugeschäft optimistisch ins neue Jahr. Vorstandschef Junker sieht die Gruppe auf stabilem Kurs.
Einladung an "Stromberg": ROLAND Rechtsschutz fordert Reality-Check für Versicherungs-Klischees
ROLAND Rechtsschutz geht in die Offensive gegen veraltete Klischees: CEO Tobias von Mäßenhausen hat Schauspieler Christoph Maria Herbst alias „Stromberg“, Drehbuchautor Ralf Husmann und Regisseur Arne Feldhusen zu einem Besuch nach Köln eingeladen