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Weitere News
Panicking businessman receiving bad news
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04.05.2023
Assekuranz
Kleine Fehler, große Wirkung?
Das OLG Frankfurt am Main wertet einen Nachlässigkeitsfehler eines Maklers als arglistige Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten und entbindet infolgedessen einen Wohngebäudeversicherer von dessen Leistungspflicht. Der Versicherungsnehmer erhält keinerlei Leistung. Dem Makler droht der Haftungsfall.
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22.01.2021
Assekuranz
Erfolgreiche außergerichtliche Einigung bei einem BU-Leistungsfall
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow erwirkt in einem außergerichtlichen Leistungsverfahren im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Mandanten die Zahlung einer erheblichen Vergleichssumme von der Gothaer Lebensversicherung AG .