Um die Gesundheit und eine qualifizierte Versorgung der rund vier Millionen Pflegebedürftigen während der Corona-Pandemie zu gewährleisten und um sie sowie die Pfleger zu entlasten, wurden umfangreiche temporäre Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Langzeitpflege vereinbart.
Dass die Pflegeversicherung die finanziellen Sonderausgaben, die durch die Corona-Pandemie entstehen, übernehmen wird, ist ein wichtiges Signal der Pflegeselbstverwaltung an die Pflegeeinrichtungen und .dienste.
Auch werden die Pflegekräfte in den Tagespflegeeinrichtungen weiter finanziert. Auch wenn die Einrichtungen schließen, kann dieses Personal anderweitig eingesetzt werden, etwa für die Versorgung in den Pflegeheimen.
Der GKV-Spitzenverband und Vertreter der Pflegeeinrichtungen und -dienste wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) werden dabei durch das Bundesgesundheitsministerium unterstützt.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, sagt:
„Wir brauchen die klare Aussage, dass die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen Vorrang hat. Das heißt, es darf es keinerlei Diskussionen geben um gegebenenfalls nicht eingehaltene Personalregelungen oder Qualifikationsanforderungen. Unsere Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte benötigen jegliche Unterstützung ohne Wenn und Aber. Weder formale Anforderungen noch die wirtschaftliche Gefährdung der Pflegeeinrichtungen dürfen die mögliche Versorgung behindern.“
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