Kaum ein Versicherungsprodukt stand in den letzten Monaten so im medialen Mittelpunkt wie die Betriebsschließungsversicherung. Im September werden dazu richtungsweisende Urteile durch das Landgericht München zur Leistungspflicht eines Versicherers und der nötigen Transparenz dafür in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen erwartet.
Der HDI handelt und öffnet die Betriebsschließungsversicherung (BSV) für eine Vielzahl von Branchen. Bereits im Juni hat der Versicherer die BSV neu aufgelegt und wieder für den Verkauf geöffnet.
Jetzt bietet HDI diesen Versicherungsschutz auch für kleine und mittelständische Betriebe vieler Betriebsarten und für Freie Berufe an. HDI schließt damit eine signifikante Lücke am Versicherungsmarkt.
Bis vor kurzem war die Betriebsschließungsversicherung nur bei Unternehmen aus lebensmittelnahen Branchen, wie zum Beispiel bei Gastronomiebetrieben oder Bäckereien bekannt. Da diese Versicherung von anderen Unternehmen praktisch nicht nachgefragt wurde, gab es auch keine Versicherungslösungen für andere Branchen. Die Corona-Pandemie hat jedoch viele auf die BSV aufmerksam gemacht.
Nachfrage durch Corona-Lockdown gestiegen
„Als Reaktion auf die Corona-Krise haben wir Anfragen nach dem Versicherungsschutz vermehrt auch von Unternehmen jenseits der traditionellen BSV-Kundenkreise bekommen,“ berichtet Dr. Christoph Wetzel, Vorstandvorsitzender der HDI Versicherung.
Durch den flächendeckenden Lockdown seien viele Unternehmen, auch solche, die von den Schließungen nicht selbst betroffen waren, für das Thema sensibilisiert worden. Der Grund: Infektionen durch SARS-CoV-2 oder andere Erreger können praktisch alle Unternehmen treffen und zu behördlich verfügten Betriebsschließungen führen.
Als Konsequenz hat die HDI Versicherung ihre neu konzipierte BSV für kleine und mittelständische Betriebe unter anderem aus Handwerk, Handel und Dienstleistung geöffnet. Das Gleiche gilt für Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten.
Die BSV von HDI ist dabei auf ihre eigentliche Aufgabe fokussiert: Die Absicherung von Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Betriebsschließungen aufgrund von Infektionen oder Krankheitserreger im Betrieb.
Versicherungsschutz bei Einzelanordnung
„Das gilt auch für Infektionen durch den neuartigen Coronavirus und auch im Rahmen der aktuellen Pandemie“, betont Christoph Wetzel. Darüber hinaus sind auch präventive Schließungen von Unternehmen durch die Behörden versichert, um ein Überspringen meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger von einem anderen Betrieb zu vermeiden.
Voraussetzung für das Eintreten des Versicherungsschutzes ist dabei eine behördliche Einzelanordnung für das jeweilige Unternehmen. Schließungen auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen sind dagegen nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Als einer von wenigen Versicherern am deutschen Markt hat die HDI Versicherung auch die im Frühjahr erfolgten umfangreichen Betriebsschließungen als versichert angesehen. Die Schäden wurden und werden entsprechend reguliert. Inzwischen hat die HDI Versicherung in diesem Zusammenhang schon über 40 Mio. Euro an ihre Kunden geleistet.
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