FRIDAY bietet speziellen Tarif für E-Autos

FRIDAY bietet speziellen Tarif für E-Autos
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FRIDAY hat nun einen voll digitalen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Elektroautos in seinem Portfolio.

Mit mehr Leistung und mehr Sicherheit ohne zusätzliche Kosten will FRIDAY Käufer umweltfreundlicher E-Autos unterstützen. Der E-Auto Tarif ist ein weiterer Baustein im Einsatz von FRIDAY für klimafreundliche Mobilität. Bereits seit 2018 ermöglicht FRIDAY +ECO-Autofahrern die CO2-Kompensation.

Da E-Autos meist als Neufahrzeuge versichert werden, verlängert FRIDAY die Neupreisentschädigung in der Kaskoversicherung. E-Autobesitzer von Neuwagen erhalten bis 24 Monate nach Erstzulassung bei Verlust, Zerstörung oder Totalschaden den Neupreis erstattet.

Zudem sind mit der Vollkasko nun auch Schäden versichert, die durch Hackerangriffe gegen das Fahrzeug eintreten.

Der Akku ist umfangreich mitversichert. So deckt die Teilkaskoversicherung zusätzlich Schäden durch Überspannung beim Laden. Über die Vollkaskoversicherung sind Schäden am Akku durch Bedienfehler beim Ladevorgang mitversichert.

Mit dem Schutzbrief von FRIDAY werden auch Abschleppkosten übernommen, wenn der Akku leer geht und ein Abschlepper anrücken musste. Sogar durch ein gewerbliches Abschleppunternehmen verursachte Schäden am Getriebe, Akku oder Elektronik werden bis 20.000 Euro geschützt.

Neu ist ebenfalls die Erweiterung des Schutzes bei Schäden durch Tierbisse an allen Fahrzeugteilen und nicht nur auf Kabel, Schläuchen und Dämmmaterial.

Auch die privat genutzte Ladestation oder Induktionsplatte kann bei FRIDAY mitversichert sein. Gleiches gilt für das Ladekabel, das gegen Diebstahl versichert ist. Auch bei Verlust oder Diebstahl der Ladekarten können sich Kunden auf FRIDAY verlassen.

Die Leistungen im Überblick

In der Teilkasko

  • Tierbisse und Folgeschäden an Akku, Verkabelung
  • Kurzschlussschäden am Akku
  • Überspannungsschäden am Akku während des Ladevorgangs
  • 24 Monate Neupreis- oder Kaufwertentschädigung
  • Entsorgungskosten bei Totalschaden und Zerstörung des Akkus bis 2.000 Euro
  • Schäden am Getriebe, Akku und Elektronik verursacht während Abschleppvorgang vom gewerblichen Anbieter

In der Vollkasko

  • Bedienfehler während des Ladevorgangs
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs

Mitversichertes E-Auto Zubehör (Teil- und Vollkasko)

  • Ladekabel bis zu einer Entschädigungsleistung von 2.000 Euro
  • Mobile Ladestation (einschließlich dazugehöriger Adapter) bis 2.000 Euro
  • Privat genutzte, im Eigentum des Versicherungsnehmers befindliche Ladesäule oder Induktionsladeplatte bis 2.000 Euro
  • Ladekarte für Elektro- oder Hybridfahrzeug. Erstattet werden die Kosten der Neuausstellung bis 100 Euro (Die Selbstbeteiligung findet keine Anwendung).