Bei schwersten körperlichen Schäden, unter denen der Betroffene sein Leben lang massiv leiden wird, ist ein Schmerzensgeld von 800.000 Euro gerechtfertigt. Dies urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg.
Ein fünfjähriger Junge wurde bei der Behandlung einer bakteriellen Meningitis infolge eines groben Behandlungsfehlers außerordentlich schwer geschädigt. So verlor er unter anderem beide Unterschenkel und eine Kniescheibe musste entfernt werden. Wachstumsbedingt musste er fast zwanzig Operationen zur Versorgung der Stümpfe über sich ergehen lassen. Er wird sein gesamtes Leben auf den Rollstuhl angewiesen sein. Aufgrund des massiven Krankheitsverlaufs sind große Teile der Körperoberfläche durch Nekrosen dauerhaft entstellt.
Nun sprach das Oberlandesgericht Oldenburg dem Jungen mit 800.000 Euro Schmerzensgeld einen der bislang höchsten Schmerzensgeldbeträge in Deutschland zu.
Den bei der Bemessung von Schmerzensgeld sind laut Gericht die Schwere der Verletzungen, das Leiden und dessen Dauer, die subjektive Wahrnehmung der Beeinträchtigungen für den Verletzten und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers maßgeblich.
Die Richter betonten bei der Entscheidung, dass der Junge sein ganzes Leben lang werde leiden müssen und er die erlittenen vielfältigen Beeinträchtigungen jeden Tag aufs Neue bewusst erlebe. Beides seien maßgebliche Gesichtspunkte bei der Bemessung des Schmerzensgelds.
Die schwersten und dauerhaften Schädigungen, die der Geschädigte in jungen Jahren bewusst erlebt und von denen anzunehmen ist, dass sie ihn lebenslang in der Lebensführung erheblich beeinträchtigen werden, führen zu einem Schmerzensgeld von 800.000 Euro. Die Entscheidung verlässt dabei nicht den Referenzrahmen der Schmerzensgeldentscheidungen anderer deutscher Gerichte.
Urteil vom 18. März 2020 (Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 5 U 196/18)
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