Aktualisiert: Was bedeuten die BGH-Entscheidungen im Dieselskandal für Verbraucher?

Das bedeuten die BGH-Entscheidungen im Dieselskandal für Verbraucher
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az. VI ZR 5/20), dass Besitzer von manipulierten VW-Dieselfahrzeugen keinen Schadensersatz durchsetzen können, wenn das Fahrzeug nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Skandals gekauft wurde. Auf Deliktzinsen haben betroffene Halter zudem keinen Anspruch.

Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Kanzlei Goldenstein & Partner, erklärt:

„Die Karlsruher Richter deuteten heute an, dass die Halter von manipulierten VW-Dieselfahrzeugen wohl keinen Schadensersatz durchsetzen können, wenn sie ihren PKW erst nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals Ende 2015 gekauft haben.

Betroffene PKW-Besitzer haben wahrscheinlich dennoch eine Möglichkeit, um erfolgreich gegen Volkswagen vorzugehen: Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand.

Zahlreiche Tests haben ergeben, dass die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. Auch im Rahmen des Software-Updates von VW wurde also eine Abschalteinrichtung integriert. Dieses sogenannte Thermofenster unterscheidet sich jedoch von der ursprünglich verwendeten Manipulationssoftware und gilt bislang als nicht illegal.

Dies wird sich aller Voraussicht bald ändern. Es ist davon auszugehen, dass die Richter des Europäischen Gerichtshof der Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft in ihrem baldigen Urteil folgen werden. Dann würde auch die neu verwendete Abschalteinrichtung von VW als illegal erklärt werden. Betroffene Halter von VW-Fahrzeugen könnten ihre Rechte demnach durchsetzen, obwohl sie ihren PKW erst im Jahr 2016 oder sogar später gekauft haben. Mehrere Millionen VW-Fahrzeuge mit dem Software-Update müssten dann noch einmal zurückgerufen werden. Zudem würde der Dieselskandal auch nahezu alle anderen Hersteller von Dieselfahrzeugen erreichen.”

Verzugszinsen, aber keine Deliktzinsen

Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach dem Halter des PKW in der Vorinstanz eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich eines Ausgleichs für die bisherige Nutzung zu. Zusätzlich sollte der Kläger auch Deliktzinsen erhalten.

Diese Zinsen in Höhe von 4 Prozent auf den Auto-Kaufpreis ab dem Kaufdatum können Klägern im Fall von Betrug oder sittenwidriger Handlung juristisch zugesprochen werden. Der BGH argumentierte nun jedoch, dass Volkswagen Verzugszinsen zahlen muss, aber keine Deliktzinsen. Verzugszinsen unterscheiden sich von Deliktzinsen, da Erstere erst ab dem Zeitpunkt des Verzuges gelten, dafür aber 5 Prozent über dem Basissatz betragen.

Claus Goldenstein erklärt:

„Bereits im Vorfeld sprach nur wenig dafür, dass die Karlsruher Richter den Haltern von manipulierten Dieselfahrzeugen Deliktzinsen zusprechen werden. Dies deuteten die obersten Richter bereits im Rahmen einer anderen BGH-Verhandlung in der vergangenen Woche an. Deliktzinsen werden üblicherweise nur dann fällig, wenn ein Gegenstand aufgrund eines Betruges oder einer sittenwidriger Handlung nicht genutzt werden konnte, obwohl dafür bezahlt wurde. Das ist im Dieselskandal nur bedingt der Fall.“

Der BGH urteilte nun (Az. VI ZR 397/19) einen Anspruch der Klägerin auf sogenannte „Deliktszinsen“ nach § 849 BGB hat er hingegen verneint. Vorliegend stand einer Anwendung des § 849 BGB aber jedenfalls der Umstand entgegen, dass die Klägerin als Gegenleistung für die Hingabe des Kaufpreises ein in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbares Fahrzeug erhalten hat.

Verbraucherrechte im Abgasskandal

Die betroffenen Fahrzeughalter können die Auszahlung des gesamten Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Sie können aber auch das Fahrzeug weiter nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung erstreiten.

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges.

Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf der Kanzlei-Webseite können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

https://www.experten.de/2020/06/16/dieselskandal-neuwagen-als-entschaedigung-moeglich/

https://www.experten.de/2020/05/11/dieselskandal-schadensersatz-auch-bei-spaetem-kauf/