Die aktualisierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) tritt am 1. August 2020 in Kraft. Diese beinhaltet neue oder veränderte Regelungen zum Taping, zur Geeignetheitserklärung oder zum Umgang mit Interessenkonflikten und Zuwendungen.
Nun informiert ein neues Informationsvideo über die komplexen Zusammenhänge. Dieses wurde von GOING PUBLIC! mit fachlicher Unterstützung von RA Oliver Korn der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
So können sich Finanzanlagenvermittler über diese Veränderungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre berufliche Praxis in einem kostenlosen 15-Minuten-Video informieren.
Ronald Perschke, GOING PUBLIC! Vorstand, dazu:
„Durch die Diskussion um eine BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler ist in den Hintergrund getreten, dass die FinVermV in ihrer neuen Form am 01.08.2020 in Kraft tritt. Mit diesem Video möchten wir Vermittlerinnen und Vermittler über die Veränderungen informieren, denn der Original-Text der FinVermV ist aufgrund vieler Verweise auf andere Gesetze und die Delegierte Verordnung jetzt nur noch für Experten verständlich.“
Die FinVermV wurde am 21. Oktober 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die lange Übergangsfrist von 10 Monaten wurde damals von den Vermittlerverbänden gefordert worden, um ausreichend Zeit unter anderem für die Umsetzung der technischen Anforderungen für das Taping zu erhalten.
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