FinVermV: Novellierung wird zur Herausforderung für Finanzanlagenvermittler

Es wird erwartet, dass die MiFID-II-Vorgaben für das sogenannte „Taping“ im Rahmen der für den Herbst 2019 geplanten Novellierung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) auch auf die rund 38.000 Finanzanlagenvermittler (gemäß §34f GewO) ausgedehnt wird.

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Die FinVermV sieht unter anderen die Aufzeichnung und Speicherung telefonischer Beratungsgespräche mit ihren Kunden vor. Außerdem könnten die bisher gemäß Paragraph 34f der Gewerbeordnung bei den Industrie- und Handelskammern gemeldeten Berater künftig auch der BaFin-Aufsicht unterstellt werden.

Vor allem das Taping wird eine technische Hürde darstellen, weil dadurch über eine separate Ansage vor dem Beginn der Aufzeichnung die Zustimmung der Gesprächsteilnehmer für den Mitschnitt nicht nur eingeholt, sondern auch dokumentiert werden muss.

Eine technische Lösung wäre beispielsweise die Netz-basierte Aufzeichnung von Mobilfunk-Gesprächen mit der gesetzeskonformen Call-Recording-Lösung von CreaLog. Dafür sind keine Installationen oder eine App notwendig. Vorab erfolgt eine Ansage, die über die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für diese Verbindung informiert. Die Kommunikation der Gesprächspartner wird dann in zwei getrennten Datenströmen erfasst und in den beiden Tonkanälen einer Stereo-Audiodatei gespeichert.

Auch andere beratende Branchen und Berufe wie Versicherungsmakler, Rechtsanwälte oder Steuerberater können das Netz-basierte Call Recording nutzen.

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