Am 1. Juli 2020 wurde bei der Sitzung des Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erneut die Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die BaFin vertagt.
Damit findet die weitere Befassung erst nach der parlamentarischen Sommerpause statt. Geplant war ursprünglich ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2021.
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, dazu:
„Es wäre auch absurd gewesen. Erst müssen Verantwortlichkeiten und Strukturen bei der BaFin mit Blick auf den Wirecard/BaFin-Skandal aufgearbeitet werden, bevor überhaupt an eine Kompetenzerweiterung dort gedacht werden kann.“
Unabhängig vom Wirecard/BaFin-Skandal bleiben auch die in der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses am 27. Mai 2020 nochmals massiv von verschiedenen Fachleuten vorgetragenen Argumente gegen die Aufsicht bestehen.
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