Der EuGH hatte Ende März entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in fast allen Verbraucherkreditverträgen seit 2010 unwirksam seien. Verbraucher haben danach in vielen Fällen das Recht, etwa Immobilien- oder Kfz-Finanzierungskredite rückabzuwickeln.
Das heißt, sie können die gezahlten Tilgungsraten verzinst zurückerhalten, Fahrzeuge und Waren ohne Wertersatz zurückgeben oder die Kredite kostenfrei umschulden. Die jurpartner-Plattform stellt Verbrauchern dafür jetzt eine einfache Lösung zur Verfügung.
Unter www.jurpartner.de/darlehenswiderrufe können Kreditnehmer mithilfe des Widerrufsrechners kostenfrei, schnell und unverbindlich prüfen, ob ihr Vertrag widerrufbar ist und in welcher Höhe ihnen eine Erstattung zustehen könnte.
Ist ein Widerruf grundsätzlich möglich, können die Nutzer die Angelegenheit an die unabhängigen Rechtsexperten von Jurpartner weiterleiten und diese mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen.
Jurpartner nutzt hierbei die Expertise aus der Zusammenarbeit der Muttergesellschaft ROLAND Rechtsschutz und ihren spezialisierten Rechtsexperten. ROLAND hat bereits Erfahrung mit dem Thema Darlehenswiderrufe: Schon vor dem EuGH-Urteil hat der Rechtsschutz-Versicherer in den vergangenen Jahren über 15.000 Fälle in diesem Bereich finanziert und dabei rund 40 Millionen Euro für versicherte Kunden und die Wahrung ihres Rechts ausgezahlt.
Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied von ROLAND Rechtsschutz sagt dazu:
„Wir haben unseren Kunden auch in der Vergangenheit direkt Deckungsschutz gegeben, wenn sie das Widerrufspotenzial ihres Kreditvertrags prüfen lassen wollten.“
Nichtsdestoweniger schafft das EuGH-Urteil nun natürlich eine größere Rechtssicherheit und damit die Basis für die spezielle Lösung von Jurpartner. Diese steht sowohl unseren Versicherten als auch Kunden ohne Rechtsschutz von ROLAND zur Verfügung.“
Bild: © Freedomz – stock.adobe.com
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