Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) hat eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen zum Referentenentwurf der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) veröffentlicht.
Die DiGAV enthält detaillierte Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit, Interoperabilität, Verbraucherschutz, Nutzerfreundlichkeit, Qualität und Patientensicherheit, welche digitale Gesundheitsanwendungen erfüllen müssen, um in der GKV-Regelversorgung erstattet zu werden. Auch macht die DiGAV Vorgaben zum Evidenznachweis von positiven Versorgungseffekten der Anwendungen.
In seiner Stellungnahme schlägt der SVDGV Änderungen zur Überarbeitung des Referentenentwurfs vor und setzt sich unter anderem dafür ein, dass das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) erfolgreich wird.
Dr. Julian Braun, SVDGV-Vorstand sowie Syndikusrechtsanwalt bei Heartbeat Labs GmbH, sagt:
„Das DVG ist ein wichtiges und längst überfälliges Vorhaben, das bestehende Hürden abbaut und die Vernetzung im Gesundheitswesen vorantreibt. Die Praxistauglichkeit des DVG hängt im entscheidenden Maße von der zu erlassenden Rechtsverordnung ab. Wir wollen gemeinsam mit der Politik und weiteren Verbänden das DVG für Patienten und medizinische Fachkräfte zu einem Erfolg führen.“
Dafür sind laut SVDGV Änderungen notwendig. Konkrete Vorschläge gibt es vor allem zu den Themen:
- Datenschutz und Datensicherheit
- Verbraucherschutz
- Nutzerfreundlichkeit
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