Blaupause für renditestarken Riester-Ersatz

Blaupause für renditestarken Riester-Ersatz
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Ein Gutachten von Professor Markus Roth von der Universität Marburg zeichnet eine Blaupause, wie die private Altersvorsorge in Zukunft über einen öffentlich-rechtlichen Träger organisiert werden kann. Die Finanz- und Versicherungswirtschaft wäre nur noch Auftragnehmer des Trägers. Einflüsse des Staates auf operative Geschäfte sollen in Anlehnung an das Bundesbank-Modell ausgeschlossen werden.

Nun erwartet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von der Bundesregierung, dass sie sich an den Koalitionsvertrag halten einen Neuanfang in der privaten Altersvorsorge starten.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv, sagt:

„Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform der Altersvorsorge versprochen. Nun ist es Zeit zu handeln. Es macht keinen Sinn, dass Finanz- und Versicherungswirtschaft weiter überteuerte und kaum verständliche Riester-Produkte verkaufen dürfen. Besser und für Verbraucher weitaus profitabler wäre eine breit gestreute Anlage in Aktien, die durch einen unabhängigen Träger organisiert und kontrolliert wird. Der Träger muss dabei per Gesetz auf die Interessen der Verbraucher verpflichtet werden.“

Der vzbv hat mit der „Extrarente“ ein konkretes Umsetzungsmodell eines öffentlich-rechtlich organisierten Standardprodukts vorgeschlagen. Verbraucher würden dabei automatisch in die Extrarente einbezogen, könnten sich per Opt-Out aber dagegen entscheiden. Die Kapitalanlage wäre frei wählbar, würde in der Voreinstellung aber vorrangig mit Aktien erfolgen und gegen Renteneintritt auf Anleihen umstellen. Ein Gutachten des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung für den vzbv zeigt, dass für Verbraucher so erheblich höhere Zusatzrenten möglich wären.

Das Gutachten von Professor Markus Roth macht Vorschläge, wie ein Standardprodukt für die Altersvorsorge organisiert werden sollte. Die Unabhängigkeit von staatlichen Weisungen sollte per Gesetz festgeschrieben werden. Die weiteren Aufgaben des Trägers jenseits der Organisation der Vermögensverwaltung wären politisch zu entscheiden. Die Kontrolle des Vorstands soll durch einen unabhängig besetzten Verwaltungsrat und einen Beirat erfolgen. Dabei kann die Organisation des Trägers öffentlich-rechtlich oder als GmbH erfolgen.