Im Jahressteuergesetz 2019 wurden einige Reformen beschlossen. Dabei geht es nicht nur um die ganz großen Themen wie Mindestlohn und Rentenerhöhung, sondern auch um Arbeitslosenversicherungsbeiträge und sinkende Mehrwertsteuern. Paul-Alexander Thies, CEO des Buchhaltungsprogramms Billomat, hat die wichtigsten Steueränderungen für 2020 zusammengefasst.
Höhere Ausbildungsvergütung und steigender Mindestlohn
Zum Jahresbeginn 2019 stieg der Mindestlohn erstmals über die Neun-Euro-Grenze. 2020 wird er nun ein weiteres Mal angehoben: von 9,19 Euro auf 9,35 Euro brutto pro Stunde. Zudem werden Auszubildende künftig mehr verdienen: Im ersten Lehrjahr soll ab 2020 die Mindestvergütung 515 Euro betragen. Bis zum Jahr 2023 soll diese sogar auf 620 Euro ansteigen. Dementsprechend angepasst werden auch die Löhne in den folgenden Lehrjahren.
Energetische Sanierung und E-Mobilität
Ab 2020 können bis zu 20 Prozent der Ausgaben für Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt für alle Einzelmaßnahmen ab Jahresbeginn 2020, befristet auf zehn Jahre. Maximal 40.000 Euro können so pro Objekt von der Steuer abgesetzt werden.
Zudem gibt es erhöhte Kaufprämien und zusätzliche Steuerersparnisse bei Elektro- und Hybridfahrzeuge. Die Kaufprämie wird auf bis zu 6.000 Euro bei E-Autos und 4.500 Euro bei Hybridwagen angehoben.. Hinzu kommen die Steuervorteile von Elektro-Dienstwagen: Bei der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs müssen anstelle des üblichen 1 Prozents nur 0,5 Prozent des Bruttokaufpreises steuerlich geltend gemacht werden.
Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets
Ab Januar 2020 tritt die Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets in Kraft: Fahrkarten für den Fernverkehr werden nun mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent versteuert. Die Bahn kündigte an, die Mehrwertsenkung eins zu eins an die Kunden weiterzugeben, wodurch Verbraucher etwa zehn Prozent pro Ticket einsparen können.
Gleichzeitig wird das Fliegen, besonders auf kurzen Strecken, ab April 2020 teurer werden. Der Steuersatz für Kurzflüge erhöht sich um ganze 76 Prozent auf 13,03 Euro. Doch auch für Ziele außerhalb Europas und Interkontinentalflüge müssen Verbraucher tiefer in die Tasche greifen: Die Luftverkehrssteuer wird hier um jeweils 43 Prozent angehoben.
Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags
Ab dem ersten Januar fallen nur noch 2,4 Prozent für die Arbeitslosenversicherung an. Doch diese Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2022. Bis dahin werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch gleichermaßen entlastet, das Gesamtvolumen der Ersparnisse beträgt 1,2 Milliarden Euro.
Rentenerhöhung: Beiträge steigen im Osten höher als im Westen
In diesem Jahr sollen laut eines Entwurfs des Rentenversicherungsberichts 2019 die Rentenbeiträge weiter steigen. Bereits im Juli dieses Jahres erhielten Pensionierte eine deutliche Rentenerhöhung, dies soll sich nun 2020 wiederholen. Demnach werden die Rentenbezüge in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um ganze 3,92 Prozent steigen.
Angerechnet auf eine monatliche Rente von 1.000 Euro würde dies eine Erhöhung um 31,50 Euro, beziehungsweise 39,20 Euro bedeuten. Die genauen Zahlen zur Rentenerhöhung werden aber voraussichtlich erst im Frühjahr 2020 vorliegen.
Ab Januar 2020 wird der Freibetrag von Betriebsrenten auf 159,25 Euro erhöht (von vormals 155,75 Euro).
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