Einkommensteuer 2024: Typische Fallstricke bei der Steuererklärung vermeiden
Welche Versicherungen lassen sich bei der Steuererklärung geltend machen – und wo lauern Fehler, die bares Geld kosten können? Die Einkommensteuererklärung 2024 bringt bekannte Fristen zurück, verlangt aber genaues Hinsehen bei Vorsorgeaufwendungen.
Rückkehr zur regulären Abgabefrist
Nach mehreren Jahren pandemiebedingter Fristverlängerungen gilt für die Einkommensteuererklärung 2024 wieder die reguläre Abgabefrist: Steuerpflichtige ohne steuerliche Beratung müssen ihre Erklärung spätestens bis zum 31. Juli 2025einreichen. Wird die Steuererklärung hingegen über eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich diese Frist automatisch bis zum 30. April 2026.
Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Sie zählen zur sogenannten Basisabsicherung und werden in der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“, Zeilen 11 bis 42 eingetragen.
Mehr rausholen mit weiteren Vorsorgeaufwendungen
Wer den Höchstbetrag mit den Beiträgen zur Basisabsicherung noch nicht vollständig ausschöpft – 1.900 Euro für Arbeitnehmer, 2.800 Euro für Selbstständige –, kann zusätzlich weitere Versicherungsbeiträge absetzen. Dazu zählen insbesondere:
- Private Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Beiträge sind in den Zeilen 44 bis 48 der Anlage „Vorsorgeaufwand“ einzutragen.
Unterstützung für Kinder steuerlich nutzen
Leisten Eltern Unterhalt für ihre Kinder – z. B. für Studierende ohne eigenes Einkommen –, können sie die Krankenversicherungsbeiträge dieser Kinder als Sonderausgaben zusätzlich zu den eigenen Beiträgen in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge müssen in der Steuererklärung nicht separat angegeben werden. Sie werden automatisch über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Je nach Durchführungsweg bleiben diese Beiträge ganz oder teilweise steuer- und sozialversicherungsfrei.
Typische Fehler vermeiden
Vereinfachtes Bescheinigungsverfahren – praktisch, aber nicht fehlerfrei
Viele nutzen das sogenannte vereinfachte Bescheinigungsverfahren, bei dem der Versicherer die Daten zur Altersvorsorge direkt an das Finanzamt übermittelt. Das spart Zeit – allerdings gilt: Damit der Sonderausgabenabzug berücksichtigt wird, muss zusätzlich das Formular „AV“ (für Riester-Verträge) der Steuererklärung beigefügt werden. Fehlt dieses Formular, kann es passieren, dass die übermittelten Daten nicht automatisch zur Steuervergünstigung führen.
Anlage „Vorsorgeaufwand“ – genaue Zeilennummer ist entscheidend
Ein häufiger Fehler betrifft die Eintragung von Beiträgen zur Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Viele tragen den gesamten Jahresbeitrag in Zeile 45 der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ein – diese ist jedoch nur für eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen gedacht.
Wer eine kombinierte Lösung abgeschlossen hat, muss den Beitrag in Zeile 8 eintragen. Der Grund: Es handelt sich um einen geförderten Altersvorsorgevertrag. Wird der Betrag falsch zugeordnet, gehen die steuerlichen Vorteile teilweise oder vollständig verloren.
„Da das Finanzamt nicht nachträglich darauf hinweist, wie man sich besserstellen könnte, sollte man hier beim Ausfüllen besonders aufmerksam sein. Schließlich wäre es für Versicherte, die durch eine Basisrente mit dazugehöriger Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eigentlich von umfassenden Steuervorteilen profitieren, äußerst ärgerlich, durch Fehler beim Eintragen bares Geld zu verschenken“, sagt Michael Schwarz, Leiter Absicherung und Vorsorge bei MLP.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Steuererklärung 2023: So machen Vorsorge-Sparer alles richtig
31. Mai 2016: Daten rund um die Steuererklärung
PKV-Beiträge steuerlich absetzen: Was anerkannt wird – und was nicht
Pflegeheim: Welche Kosten sich von der Steuer absetzen lassen
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Kryptowerte und Steuern: Mehr Transparenz, strengere Pflichten
Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes: Präzisierung und Schärfung
Brennholz aus dem eigenen Wald: Maßstab für den Entnahmewert im Forstbetrieb
Unentgeltliche EU-Lieferungen sind nicht steuerfrei – das BMF schließt eine systemische Lücke
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














