Ein Desaster bahne sich auch beim Verwaltungskostenaufwand für die geplante Grundrente an und auch sei der anvisierte Termin abenteuerlich, meint das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA).
Der geplante automatisierte Datenaustausch mit den Finanzämtern ist nach Meinung der Fachleute bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu schaffen. Alternativen, wie die Einkommensprüfung auf andere Weise stattfinden kann, gibt es auch nicht.
Klaus Morgenstern, DIA-Sprecher, dazu:
„Noch bevor der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil überhaupt ins Regierungskabinett gelangt, glaubt schon kaum noch jemand außerhalb der SPD daran, dass der anvisierte Einführungstermin 1. Januar 2021 zu schaffen ist.“
Hoher Verwaltungsaufwand – hohe Kosten
Nach den Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung Bund würde der Verwaltungsaufwand mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben der Grundrente ausmachen. Das ist ein Vielfaches im Vergleich zur Kostenquote, die im Durchschnitt von der Rentenversicherung bislang aufgebracht wird. Deren Verwaltungskostenquote liegt seit Jahren bei etwas mehr als 1,2 Prozent.
Klaus Morgenstern sagt:
„Gerade jene Partei, die besonders heftig zu hohe Kosten in der privaten Altersvorsorge kritisiert, ist bereit, einen enorme Kostensatz in Kauf zu nehmen, damit die Grundrente unter den Prämissen der SPD umgesetzt werden kann. Es ist nämlich vor allem die neue Einkommensprüfung, die die Kosten für die Grundrente in die Höhe treibt.“
Dabei existiert laut DIA bereits ein Vorschlag, der mit erheblich weniger Aufwand umgesetzt werden könnte: ein Freibetrag in der Grundsicherung. Mit den Grundsicherungsämtern gibt es Behörden, die seit Jahren schon das Verfahren der Anspruchsprüfung durchführen.
Klaus Morgenstern schlägt vor:
„Wenn die SPD bei der Aufstockung kleiner Renten den Empfängern unbedingt den Gang zu den Grundsicherungsämtern ersparen will, wäre eine Verwaltungskooperation mit der Deutschen Rentenversicherung denkbar. Die Prüfung bleibt beim Grundsicherungsamt, aber ihren Ansprechpartner finden die Empfänger bei der Rentenversicherung. Das wäre immer noch einfacher als das jetzt diskutierte Verfahren.“
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