Basler: Schadenmeldungen über BiPRO-Norm 503 möglich
Bei den Basler Versicherungen können nun mit der Implementierung der Maklerschnittstelle die Schadenmeldungen aus den Maklerverwaltungsprogrammen über die BiPRO-Norm 503 übermittelt werden.
In Verbindung mit der Norm 503 (Schadenservice) werden auch die BiPRO-Normen 430.5 (Schaden Status), 480.4 (Partnersuche), 480.5 (Vertragssuche), 501 (Partnerauskunft) und 502 (Vertragsauskunft) unterstützt.
Vorteile für Makler:
- Die Schadenmeldung erfolgt direkt aus dem Maklerverwaltungsprogramm
- Die Schadenmeldung führt zu einer automatischen Schadenanlage und taggleichen Versendung der Schadennummer
- Schadenmeldungen, die außerhalb der Servicezeiten eingehen, werden gespeichert und am nächsten Arbeitstag verarbeitet
- Nachmeldungen sind jederzeit möglich
- Medienbruchfreie Übertragung der schadenrelevanten Dokumente
- Alle Statusinformationen der Schadenbearbeitung (z.B. Sanierer-Beauftragungen, Zahlungen, Schließung des Schadens) werden unmittelbar übertragen
- Verkürzung der Schadenbearbeitungsdauer, da die Regulierung durch Sachbearbeiter sofort beginnen kann
- Schriftliche Schadenmeldungen über andere Kanäle können entfallen
Christoph Willi, Vorstand Schadenversicherung, sagt:
„Ein Schadenfall ist genau der Anlass, zu dem wir als Versicherer unsere Leistungsfähigkeit für unsere Kunden und Vertriebspartner spürbar unter Beweis stellen können. Hier möchten wir als Basler mit Einfachheit und Schnelligkeit überzeugen. Die Bereitstellung der Schadenservices nach BiPRO-Norm ist in diesem Sinne ein ganz wesentlicher Schritt.“
Die Geschäftsvorfälle Schadenmeldung und Nachmeldung zu einem Schaden mit / ohne Schadenunterlagen sowie Status zur Schadenanlage, Schadenzahlung und Dienstleister-beauftragung werden über die Maklerschnittstelle abgebildet.
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