Die Mehrheit der bAV-Verantwortlichen sehen Sozialpartnermodelle in der Breite erst nach 2021. Ein gutes Drittel denkt sogar, dass sie sich gar nicht durchsetzen werden. Dies ergab eine Umfrage im Rahmen der jährlichen bAV-Konferenz von Willis Towers Watson.
Zwei Jahre zuvor hatte sich die bAV-Community noch optimistischer bezüglich der reinen Beitragszusage gezeigt: Ein Drittel der Teilnehmer hatten Sozialpartnermodelle in der Breite schon für das Jahr 2019 erwartet; 58 Prozent für nach 2019.
Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson, dazu:
„Sicherheit wird meist mit Garantien assoziiert. Dass hingegen eine bAV ohne Garantien durchaus zielführend sein kann, müssen die Tarifpartner erst einmal vermitteln – und hier scheinen sich die Player im Markt bislang schwer zu tun.
Einerseits bietet eine reine Beitragszusage gerade im Niedrigzinsumfeld durchaus eine realistische Chance auf ein höheres ergänzendes Alterseinkommen. Andererseits sind hier die erforderlichen Abstimmungen komplexer, da ein Sozialpartnermodell nicht nur auf betrieblicher Ebene, sondern zwischen den Tarifparteien vereinbart werden muss. Auch dies mag für Verzögerungen bis zur Einführung des ersten Modells gesorgt haben.“
Dr. Heinke Conrads stuft die reine Beitragszusage als eine von mehreren Möglichkeiten ein und betont:
„Mit den ‚klassischen‘ Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich weiterhin gute bAV-Modelle umsetzen – wie auch in vielen Unternehmen zu sehen ist.“
Prof. Bernd Raffelhüschen vom Institut für Finanzwissenschaft der Universität Freiburg ergänzt:
„Betriebliche Altersvorsorgevermögen sollten rentierlicher investiert werden dürfen. Sie sind aktuell zu anleihelastig refinanziert, sollten aber stärker in renditestarke Realkapitalinvestitionen angelegt werden.“
Gerade versicherungsförmig durchgeführte betriebliche Versorgungsmodelle sind jedoch aufgrund gesetzlicher Vorgaben gezwungen, in niedrig verzinste Anleihen zu investieren.
Die bAV-Community sieht staatlich organisierte private Altersvorsorgemodelle, wie die aktuell diskutierte Deutschland-Rente oder die Extrarente, allenfalls als Ergänzung der bAV (47 Prozent). Ersetzen können sie diese aber nicht (48 Prozent).
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