Begräbt die IG Metall das Sozialpartnermodell?

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Das Sozialpartnermodell sollte den Durchbruch bringen auf dem Weg zu einer stärkeren Verbreitung von Betriebsrenten in Deutschland. Doch nun hat Deutschlands größte Gewerkschaft alle Bemühungen gestoppt, dieses in ihren Branchen mit den Arbeitgebern umzusetzen.

Auf dem Gewerkschaftstag am 25. Oktober 2023 stimmten die IG Metall-Delegierten mit 272 gegen 139 Stimmen für einen Antrag, der ihrer Organisation den Abschluss entsprechender Tarifverträge faktisch verbietet – wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Im Rahmen des Alterssicherungskonzepts der IG Metall seien „Betriebsrentensysteme auf Basis einer reinen Beitragszusage und somit auch das Sozialpartnermodell ausgeschlossen“, heißt es wörtlich in dem Antrag.

Die wichtigste Besonderheit des Sozialpartnermodells ist, dass die Arbeitgeber nicht eine feste Höhe der Betriebsrente im Alter garantieren, sondern eine fest definierte Zahlung je Arbeitnehmer in einen Fonds leisten, der dann möglichst gute Renditen für die spätere Rente erzielen soll. Das Anlagerisiko verbleibt damit allerdings bei den Beschäftigten. Doch sind die Rahmenbedingungen so angelegt, dass die Beschäftigten durch große branchenweite Systeme unter der Regie der Tarifparteien bestmöglich bedient und abgesichert werden sollen.

Die Ablehnung, wie sie die IG Metall nun beschlossen hat, ist grundsätzlicher Natur: Eine Kapitaldeckung als Baustein tragender Säulen der Rente werden grundsätzlich abgelehnt. Sie rührt also nicht etwa nur daher, dass sich die tarifpolitische Umsetzung im Konsens mit den Arbeitgeberverbänden schwierig gestaltet, berichtet die F.A.Z. weiter. Die Gewerkschaft fordert generell, die Kenngröße „Rentenniveau“ der gesetzlichen Rente von derzeit 48 auf 53 Prozent anzuheben.

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