Kfz-Versicherung: Ab 70 steigen die Preise deutlich

Kfz-Versicherung: Ab 70 steigen die Preise deutlich
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Viele Kfz-Versicherer verlangen seit einigen Jahren teils sehr hohe Zuschläge für ältere Fahrer. Eine Auswertung von Verivox zeigt: Ein 80-Jähriger zahlt mit Haftpflicht und Vollkasko 93 Prozent mehr als ein 50-jähriger Autofahrer. Wer in diesem Alter nur Haftpflicht versichern möchte, zahlt sogar 116 Prozent. 

Dabei verglich Verivox über 300 Tarife und die jeweils günstigsten 10 Angebote flossen in die Auswertung ein. Die Auswertung wurde mit einem einheitlichen Schadenfreiheitsrabatt für SF-Klasse 30 gerechnet.

Rasanter Anstieg des Zuschlags

Bis 65 hält sich der Zuschlag noch in Grenzen und beträgt 15 Prozent mit Haftpflicht und Vollkasko und 18 Prozent bei Absicherung der Haftpflicht. Danach steigt der Zuschlag rasant an.

Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH, dazu:

„In der Praxis können sich unfallfreie Senioren einen höheren Rabatt erfahren. Einige Kfz-Versicherer haben sogar für etwas Entlastung gesorgt und vergeben mittlerweile für maximal 50 schadenfreie Jahre einen Bonus. Dennoch können die älteren Fahrer auch mit dem höchstmöglichen Schadenfreiheitsrabatt den Seniorenzuschlag nicht ausgleichen.“

Übersicht der Zuschläge bei Haftpflicht und Teilkasko
Die Tabelle zeigt die Zuschläge abhängig vom Alter des Versicherten.

Mehr Schäden durch Senioren

Laut der Jahresstatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben 5,1 Prozent aller Autofahrer zwischen 42 und 62 Jahren im Jahr 2017 einen Haftpflichtschaden verursacht. Bei den Fahrern ab 82 Jahren meldeten 9,8 Prozent einen Unfall. Dabei waren die durchschnittlichen Schadensummen mit 3.405 beziehungsweise 3.230 Euro ähnlich.

Wenn die Senioren ihr Auto auf ihre erwachsenen Kinder zulassen können sie laut Verivox bis zur Hälfte der Kosten sparen, wenn die Familienmitglieder den Schadenfreiheitsrabatt übertragen.

Übersicht: Sparen bei Zulassung auf Kinder
Die Tabelle zeigt die Ersparnisse bei Zulassung auf das erwachsene Kind.

 

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