Viele Privatversicherte warten jährlich gespannt auf Post von ihrem Krankenversicherer. Immerhin kann sich eine Beitragsrückerstattung in der Krankheitskostenvollversicherung für sie lohnen.
Alle INTER-Kunden mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung werden jeweils zu Jahresbeginn transparent über die Voraussetzungen sowie die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung informiert. So können sie ganz leicht selbst entscheiden, ob sie kleinere Beträge selbst tragen oder ihre Rechnungen komplett einreichen. In diesem Jahr wurden rund 42.200 Personen für ihre Leistungsfreiheit in 2018 mit einer Rückerstattung von bis zu sechs maßgeblichen Monatsbeiträgen* belohnt. Im Durchschnitt sind das 853 Euro je Kunde. In Summe wurden im September rund 36 Millionen Euro rückerstattet.
Für die INTER ist die Beitragsrückerstattung ein wichtiges Qualitätsmerkmal, weil Kunden unmittelbar von guten Unternehmensergebnissen profitieren können. Die wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass während des Jahres 2018 eine Krankheitskostenvollversicherung ohne Unterbrechung bestand und für das Behandlungsjahr 2018 keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Zudem muss der Vertrag bis zum 1. Juli 2019 in ungekündigter Form bestanden haben.
*Der maßgebliche Monatsbeitrag errechnet sich aus dem Krankheitskostenvollversicherung(ohne gesetzlichen Zuschlag) und beträgt in der Regel bei Kompakttarifen 2/3 des gesamten Monatsbeitrags.
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