Seit Juli sind E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen und erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch haben elektrobetriebenen Roller das Potential, die Mobilität nachhaltig zu verändern und was gibt es eigentlich alles zu beachten?
Welche Regeln für E-Roller gelten und worauf Käufer achten sollten, hat sich Finanztip angesehen. Und der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater ist mit einer Online-Befragung dem Themen aktueller Nutzen und Potenziale von E-Scootern auf den Grund gegangen.
Spaß steht an erster Stelle
Auch wenn bei mehr als der Hälfte der Befragten der Spaßfaktor der E-Scooter an erster Stelle steht, sehen sie auch den praktischen Nutzen. Beispielsweise als Shuttle zum Öffentlichen Personennahverkehr sowie auf dem Weg zum Arbeitsplatz.
So wird deutlich, dass die urbane sowie ländliche Mobilität nicht zuletzt durch die intelligente Einbindung von E-Scootern effizienter gestaltet werden kann. Besonders die Altersgruppe der Berufstätigen bewertet das neue Mobilitätsangebot als gute Alternative für die Anreise zur Weiterfahrt mit Bussen und Bahnen. Junge und ältere Befragte sehen vor allem die Vorteile in der Freizeitnutzung.
Was Fahrer wissen sollten
- Nicht alle E-Scooter haben die notwendige Genehmigung, um auf der Straße zu fahren. Deswegen müssen Käufer auf eine Betriebserlaubnis achten.
- Auch wenn bereits ab 14 Jahren das Fahren von E-Scootern erlaubt ist, müssen die Nutzer fürs Mieten müssen Fahrer volljährig sein. Jede angefangene Minute kostet derzeit 15 bis 20 Cent. Obendrauf kommt noch eine Leihgebühr von einem Euro.
- Gefahren wird auf dem Radweg. Ist keiner vorhanden, müssen Scooter-Fahrer auf die Straße ausweichen. Fußwege und Fußgängerzonen sind tabu.
- Eine Versicherung ist ein Muss. Eine Kfz-Haftpflicht kostet zwischen 19 und 60 Euro jährlich. Wer auch Diebstahl-, Brand- und Sturmschäden abdecken möchte, wählt zusätzlich eine Kaskoversicherung.
- Als Nachweis des Versicherungsschutzes gilt die Versicherungsplakette. Sie wird an der Rückseite des Tretrollers angebracht, direkt unter dem Scheinwerfer. Achtung: Die Plakette ist nur begrenzt gültig, und zwar vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Danach müssen Rollerbesitzer einen neuen Vertrag abschließen.
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