Wer ein Kleinkraftrad wie ein Moped oder Mofa fährt, muss ab dem 1. März 2024 mit einem blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Fahrer, welche weiterhin mit einem schwarzen Kennzeichen fahren, machen sich strafbar und sind nicht versichert.
Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jedes Jahr zum 1. März. Dabei wechseln sich die Farben Schwarz, Blau und Grün ab, sodass anhand dieser erkannt werden kann, ob ein gültiges Kennzeichen für das jeweilige Verkehrsjahr benutzt wird. Für das Jahr 2024 können die Fahrer ab sofort ein solches Kennzeichen mit blauer Schrift erwerben.
Wichtig: Auch zum Beispiel vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (zum Beispiel Quads, die nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen und maximal 50 cm³ Hubraum haben) sowie E-Scooter (mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h bis max. 20 km/h) und E-Bikes (mit einer Geschwindigkeit von über 25 km/h) dürfen ab dem 1. März 2024 nur noch mit einem mit blauer Schrift versehenen Versicherungskennzeichen in den Straßenverkehr gebracht werden. Hier gilt somit: Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz.
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