Die Allianz hat nun in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale Hamburg endgültig einen Sieg errungen, berichtet boerse-online.de. Dabei ging es um die Frage, ob die Online-Werbung für die Rentenversicherung „Indexselect“ irreführend ist.
Die Police kam 2007 auf den Mark. Laut Allianz wurden bereits mehr als eine halbe Million dieser neuartigen Rentenversicherung verkauft.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte argumentiert, dass die Allianz das gute Ansehen von Indexfonds ausnutzt, ohne tatsächlich bei „Indexselect“ die vollen Vorteile dieser Produktgattung zu bieten. So werde zwar dem Anleger versprochen, er partizipiere an der Wertentwicklung des Euro Stoxx 50, in welcher Höhe und Form er teilhabe, bleibe jedoch unklar.
Dazu hatte bereits im April das Oberlandesgericht München zugunsten der Allianz entschieden und keine Revision zugelassen (29 U 1435/18). Das Oberlandesgericht bestätigte hingegen die Auffassung der Allianz, wonach die Informationen verständlich und umfassend seien. Die Werbung sei weder irreführend noch würden relevante Informationen vorenthalten
Allerdings hatte die Verbraucherzentrale noch die Möglichkeit, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.
Kerstin Becker-Eiselen, VZ-Abteilungsleiterin Geldanlage, sagte:
„Wir haben nach reichlicher Überlegung die Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde verworfen.“
Auch eine Sprecherin der Allianz bestätigte, dass die VZ keine weiteren Rechtsmittel eingelegt hatte.
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