BaFin mahnt zur nachhaltigen Finanzwirtschaft

BaFin mahnt zur nachhaltigen Finanzwirtschaft
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Mit der ersten BaFin-Konferenz „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ am 9. Mai 2019 sollte das Bewusstsein des Finanzsektors für materielle Risiken, aber auch für Chancen geschärft werden, die klimatische, ökologische und soziale Veränderungen für einzelne Finanzmarktakteure und den Finanzmarkt als Ganzes mit sich bringen können.

Dabei erhielten die knapp 350 Teilnehmenden einen Überblick über aktuelle europäische Regulierungsvorhaben und die aufsichtlichen Ansätze der BaFin und hatten zudem Gelegenheit, sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Aufsicht auszutauschen.

Felix Hufeld, BaFin-Präsident, sagte:

„Wer langfristig im Finanzsektor erfolgreich sein will, wird am Thema Nachhaltigkeit nicht mehr vorbeikommen.

Als Finanzaufsicht ist es unser Auftrag, Risiken für das Finanzsystem zu erkennen und die von uns beaufsichtigten Unternehmen aufzufordern, sie angemessen zu berücksichtigen. Dafür müssen wir in der Lage sein, die Nachhaltigkeitsrisiken zu durchdringen und zu quantifizieren.“

Chancen der Energiewende

Man muss aber nach Meinung von Felix Hufeld auch über die Chancen sprechen, die etwa die Energiewende bietet. Wie groß das ökonomische Potenzial sei, zeige eine Studie der EU-Kommission, die den Investitionsbedarf zur Erreichung der Klimaziele allein im Energiesektor auf zusätzliche 175 bis 290 Milliarden Euro beziffere.

Das Thema „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ sei für die BaFin nicht ganz neu, fuhr Felix Hufeld fort. So wurde bereits im März 2018 Nachhaltigkeit zum strategisch wichtigen Thema erklärt und beschlossen, dass beaufsichtigte Unternehmen materielle Umwelt- und Klimarisiken explizit im Risikomanagement berücksichtigen sollten.

Nachhaltigkeit aus Sicht von Wertpapieraufsicht

Elisabeth Roegele, BaFin-Vizepräsidentin und Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht/Asset-Management, sagte mit Blick auf die Verordnungsentwürfe der Kommission, sie halte es für richtig, Nachhaltigkeitsgesichtspunkte im EU-Regelwerk zu verankern. Vor allem eine praktikable europäische Taxonomie dürfte hier wichtige Impulse liefern.

Auch würden die geplanten erhöhten Transparenzpflichten Anlegern helfen, sich über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten zu informieren und auf dieser Basis eine Anlageentscheidung zu treffen. Außerdem sollten beim Vertrieb nachhaltiger Finanzanlagen spezifische Informationen bereitgestellt werden.

Die BaFin erwarte, dass sich die Institute „top down“ vom Vorstand bis in die Abteilungen mit den neuen beziehungsweise als neu wahrgenommenen Risiken befassten und dass sie eine Strategie und einen Fitnesscheck dafür entwickelten. Die BaFin werde dazu in Kürze ein Merkblatt veröffentlichen.

Versicherer ihren Teil dazu beitragen

Versicherer könnten in mindestens drei Rollen nachhaltig handeln: als Risikoträger, als Risikomanager und als Investoren.

Dr. Frank Grund erläutert:

„Sie sind nicht dazu verpflichtet, die deutsche Energiewende oder andere Mammutprojekte mitzufinanzieren, mit denen die Pariser Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Dennoch sollten sie auch in ihrem eigenen Interesse einen wesentlichen Beitrag leisten und hierbei die bestehenden Risiken angemessen einpreisen.“

Jahrespressekonferenz BaFin

Auf der Jahrespressekonferenz der BaFin am 7. Mai warnte Felix Hufeld vor falschen Erwartungen an die Aufsicht

So muss laut Felix Hufeld die BaFin unter anderem bei der Geldwäscheprävention immer wieder deutlich machen, was ihre Aufgabe sei und was nicht:

„Wir sind hier in einem Rechtsstaat und nicht im wilden Westen. Wir können uns nicht einfach einen Sheriffstern ans Revers heften, losreiten und irgendwelche Verdächtige verhaften, etwa potenzielle Geldwäscher.“

Alleine die Strafverfolgungsbehörden könnten polizeiliche Mittel und Ermittlungsmethoden anwenden.

Auch warnte Felix Hufeld davor, sich auf den Erfolgen der Nachkrisenregulierung auszuruhen. Dank weitreichender Reformen sei der Finanzsektor stabiler und widerstandsfähiger als vor Ausbruch der Krise:

„Selbst der historisch einmalige regulatorische Kraftakt nach Ausbruch der Krise hat aber weder die alten Risiken abgeschafft, noch hat er sämtliche neuen und künftigen Herausforderungen vorweggenommen. Ständige Wachsamkeit ist daher das höchste Gebot. Ein Rückfall in das regulatorische Laissez-faire der Vorkrisenzeit wäre fatal.

Finanzmarktrichtlinie MiFID II – gemischtes Fazit

Ein gemischtes Fazit zog Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht/Asset-Management, gut anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der Finanzmarktrichtlinie MiFID II:

„Unsere Marktuntersuchungen zeigen, dass sich bei den allermeisten Unternehmen die Prozesse geräuschloser eingespielt haben, als wir dies beim Umfang dieses Regelwerks erwarten durften.“

Weitgehend fehlerfrei gingen die Banken inzwischen zum Beispiel mit der Aufzeichnung von Telefongesprächen bei der Wertpapierberatung um. Nachjustiert werden müsse allerdings noch bei den Ex-ante-Kosteninformationen und der Geeignetheitserklärung:

„Die Ex-ante-Kosteninformationen fallen immer noch sehr unterschiedlich aus, was den Verbrauchern einen echten Kostenvergleich unmöglich macht.“,

Gründe dafür seien europarechtliche Fragen. Auf europäischer Ebene soll an Kompromissen gearbeitet werden.

Druck machen will Elisabeth Roegele bei den Geeignetheitserklärungen. Trotz frühzeitiger Information durch die BaFin hätten viele Unternehmen noch nicht alle Vorgaben umgesetzt. Dies werde die Aufsicht nicht länger akzeptieren.

Überprüfung von Solvency II

Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, widmete sich der laufenden Überprüfung von Solvency II. Das europäische Aufsichtsregime für Versicherer habe sich bewährt und das Risikomanagement verbessert. Dennoch könnten einige Punkte noch geschärft werden. Das betreffe etwa die Proportionalität, wonach sich Regulierung und Aufsicht an Art, Umfang und Komplexität der Risiken von Unternehmen ausrichten müssen.

Zudem sprach er sich außerdem dafür aus, die Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderungen dahingehend anzupassen, dass sie auch negative Zinsen berücksichtigt. Auch die Bedürfnisse des Langfristgeschäfts müsse der Solvency-II-Review angemessen widerspiegeln.