Mit einer Krankentagegeldversicherung lässt sich die Einkommenslücke bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit schließen. Die uniVersa bietet jetzt ein nützliches Rechentool an, damit bei der Bedarfsermittlung nichts Wichtiges vergessen wird.
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern sollte zum Beispiel neben dem Nettoeinkommen auch einkalkuliert werden, dass die Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung weitergezahlt werden müssen und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung inklusive dem Arbeitgeberanteil anfallen können.
Gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich Krankenversicherten beträgt das Krankengeld 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch maximal 90 Prozent vom Netto. Davon werden noch einmal rund 12 Prozent Sozialabgaben zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Bei einem Bruttomonatseinkommen von beispielsweise 2.800 Euro und einem Nettoverdienst von 1.900 Euro fehlen damit unter dem Strich rund 400 Euro monatlich. Das ist vielen gesetzlich Versicherten nicht bewusst und kann besonders in der Familien- und Eigenheimfinanzierungsphase zu einem unerwarteten finanziellen Engpass führen, so die uniVersa.
Bei Gutverdienern ist das Nettokrankengeld durch die Beitragsbemessungsgrenze zudem auf rund 2.792 Euro (Kinderlose 2.784) monatlich begrenzt.
Wer seine Einkommensabsicherung überprüfen will, kann die Rechenhilfe unter www.universa.de/rechner ohne Angabe von persönlichen Daten nutzen. Den Krankentagegeld-Bedarfsrechner finden Sie hier.
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