Das Soll-Profil für Mitarbeiter

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Wenn es um den unternehmerischen Erfolg geht, dann kann sich die Weiterbildung natürlich nicht nur auf einen Kopf, sprich: den Inhaber, konzentrieren. Es geht um das gesamte Team. Hier bieten sich Jahresgespräche an, um bei jeder Kollegin/bei jedem Kollegen auch die individuelle Weiterbildung mit ihren Inhalten fest zu vereinbaren.

Erstellen Sie für jede Position (Vertrieb, Innendienst, Sachbearbeitung oder ähnliche) ein Soll-Profil für die fachliche und personale Kompetenzanforderung und gleichen Sie es mit der Ist-Situation beim jeweiligen Mitarbeiter ab. Entsprechende Defizite können dann durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen angegangen werden. Das verhindert unkontrolliertes Buchen von „irgendwelchen Seminaren“ und so verfolgt auch wirklich das gesamte Team das Unternehmensziel. Übrigens sind über die IDD auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der (Versicherungs-) Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung weiterbildungspflichtig.

Hier bieten sich natürlich Web-Based-Trainings für deren Weiterbildung an. Präsenzseminare oder Messebesuche sind hier oft zu kostenintensiv. Bei der GOING PUBLIC! Akademie ist dieser Lösungsweg der meistgebuchte. Zumal die Unternehmensinhaber so die Möglichkeit haben, das Weiterbildungsverhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuern zu können, damit es am Jahresende nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Förderung der Weiterbildung

Frank Rottenbacher, Vorstand, GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG

Zum Glück fordert der Gesetzgeber aber nicht nur die Weiterbildung, er fördert sie auch. Genannt seien hier exemplarisch die Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info) und das Aufstiegs-BAföG (www.aufstiegs-bafoeg.de), ehemals Meister-BAföG. Hinzu kommen noch regionale Förderprogramme der Bundesländer.

Weil es hier aus Beratersicht nichts zu verschenken gibt, empfiehlt es sich, eine Beratung einzuholen oder sich zu informieren. So kann die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG für die Weiterbildung zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) bis zu 75 Prozent betragen (inklusive Steuerersparnis). Mit der Bildungsprämie können immerhin noch maximal 500 Förder-Euro beantragt werden.

Rechtssicherheit und zufriedene Kunden

Wir dürfen nicht vergessen, welche Verantwortung wir als Berater und Vermittler für unsere Kunden tragen. Falsche Entscheidungen oder falsche/schlechte Produkte können schweren finanziellen Schaden zufügen. Und in Zeiten, in denen sich rechtlich, steuerlich und produkttechnisch so viel und schnell ändert: Haben unsere Kunden nicht ein Anrecht darauf, dass wir uns weiterbilden, um dieser Verantwortung gerecht zu werden?

Ja, das Recht haben sie. Und es ist gleichzeitig auch noch zum unternehmerischen Wohl der Berater, weil sie rechtssicherer unterwegs sind, zufriedenere Kunden haben und durch qualifizierte Beratung den erfolgreichen Verkauf erhöhen. Ist das etwa eine dieser Win-win-Situationen, von denen alle sprechen? Ja, das ist sie.

 

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Profitieren von der Weiterbildungspflicht

 

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