Das sind die bAV-Schwerpunkte 2019

Dieses Jahr rückten bei der Umfrage des Pensionsberaters Longial unter den Teilnehmern der Handelsblatt Jahrestagung bAV verstärkt politische Themen wie Grundrente, Doppelverbeitragung und EbAV-II-Richtlinie in den Vordergrund.

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Dennoch bleibt das BRSG, insbesondere das Sozialpartnermodell, Diskussionsthema. So wurde das „Sozialpartnermodell“ zum „Wort des Jahres“ der bAV gewählt.

Aber auch die „Doppelverbeitragung“ erhielt zahlreiche Stimmen, gefolgt von „BRSG“ und „Niedrigzins“.

Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, dazu:

„Das Wort des Jahres spiegelt auch die allgemeine Stimmung rund um die bAV wider: Gebanntes Warten auf das erste Sozialpartnermodell und Hoffen auf wichtige Entscheidungen zu verschiedenen Themen, die wichtig sind für die Akzeptanz der bAV insgesamt.“

Rente und Altersversorgung sind aktuell bedeutende Themen in der Politik. Dabei wird auch die Grundrente viel diskutiert. Mehr als zwei Drittel der Befragten sehen ihr vorrangiges Ziel im Schutz gegen die Altersarmut und geben damit einen Fingerzeig in Richtung einer Bedürftigkeitsprüfung. So sehen nur ein Drittel die Grundrente als Anerkennung der „Lebensleistung“ in Form von langen Beitrags- beziehungsweise Versicherungszeiten.

Doppelverbeitragung: Abschaffung ein „Must have“

Die Doppelverbeitragung empfinden viele sowohl als Ungerechtigkeit für Betriebsrentner als auch als Hindernis bei der Verbreitung und Akzeptanz der bAV, weswegen 83 Prozent in der Abschaffung ein „Must have“ sehen.

Allerdings gibt es auf politischer Ebene noch keine Einigkeit bei der Finanzierung. Unter den Befragten unterstützen 60 Prozent den Vorschlag aus den Reihen der SPD, dass die Krankenkassen die Kosten überwiegend tragen sollten. Schließlich waren es auch die Krankenkassen, die alleine von der Einführung der Sozialversicherungsbeitragspflicht, insbesondere auf Kapitalleistungen aus Direktversicherungen, profitiert haben. Die Finanzierung überwiegend aus Steuermitteln, wie von Gesundheitsminister Spahn gefordert, unterstützen 40 Prozent.

Gestiegene Informationspflichten als größte Herausforderung

Die Regulierungsdichte hat sich mit der EbAV-II-Richtlinie erhöht. Dabei sehen mehr als 60 Prozent vor allem die gestiegenen Informationspflichten als größte Herausforderung bei der Umsetzung. Für 21 Prozent ist es eher das Thema Governance, für 16 Prozent die Umsetzung der Environment-Social-Governance(ESG)-Anforderungen in der aktuellen Kapitalmarktlage.

Säulenübergreifende Renteninformation

Das Bundesarbeitsministerium hat gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium ein Forschungsprojekt für eine säulenübergreifende Renteninformation ins Leben gerufen. Allerdings ist vor 2021 ist wohl nicht mit einer Realisierung zu rechnen.

Die Zielsetzung ist eine verlässliche, vollständige, vergleichbare und verständliche Übersicht der Altersversorgung. Doch was zählt man alles dazu?

Michael Hoppstädter erläutert:

„Diese Frage wurde auch den Teilnehmern gestellt und es wurden bewusst Vermögenswerte benannt, die nicht eindeutig der Altersversorgung zuzuordnen sind. Und die Tagungsteilnehmer sind zum Beispiel bei Immobilienbesitz oder Wertpapierdepots zwiespältig, ob diese bei der geplanten Renteninformation berücksichtigt werden sollen.“

Auch die Frage, welche Institution die Plattform betreiben soll, die die Daten sammelt beziehungsweise bei den Versorgungsträgern einholt, wird diskutiert. Knapp zwei Drittel der Teilnehmer sehen hier die Deutsche Rentenversicherung Bund als besonders geeignet.

Michael Hoppstädter weiter:

„Die Renteninformation wird die Branche, aber auch die Arbeitgeber in den nächsten Monaten und Jahren sehr beschäftigen. Es ist zwar von einer stufenweisen Einführung auszugehen, bei dem sich erst nach und nach eine mehr oder weniger vollständige Übersicht der Altersversorgungsanwartschaften zeigen wird, aber es gilt, sich frühzeitig darauf einzustellen und vorzubereiten.“

Das Sozialpartnermodell – wie geht’s weiter?

Das Kernstück des BRSG ist das Sozialpartnermodell (SPM). Doch weiterhin steckt das Modell in der Theorie fest. Trotz vieler Diskussionen gibt es bis heute noch kein aktives Sozialpartnermodell, sondern nur Ankündigungen und eine Reihe von Anbietern. Kann man daher vom Scheitern sprechen? Eine knappe Mehrheit von 57 Prozent ist der Ansicht, dass solche Themen Zeit brauchen, das SPM werde sich etablieren.

24 Prozent sehen es zwar als gute Idee, sind aber der Ansicht, dass das Gesetzgebungsverfahren unnötig verkompliziert wurde. In der vorliegenden Form haben nun weder Arbeitgeber noch Gewerkschaften Interesse an dem Modell. Die restlichen 19 Prozent sehen die Ursache für das Scheitern darin, dass ein SPM nicht auf der betrieblichen Ebene eingerichtet werden kann.

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