Das vergangene Jahr war für die deutsche Landwirtschaft ein hartes. Extreme Wetterlagen wie Hagel, Starkregen und langanhaltende Dürreperioden haben vielerorts zu erheblichen Ernteausfällen geführt. Besonders die Trockenheit hat gravierende Spuren hinterlassen: Allein die dadurch entstandenen Schäden summierten sich auf über eine Milliarde Euro. Eine Zahl, die die Verletzlichkeit des Agrarsektors gegenüber klimatischen Extremereignissen eindrucksvoll belegt.
Landwirtschaftliche Betriebe stehen damit vor einer doppelten Herausforderung: Zum einen gilt es, unter zunehmend unvorhersehbaren Witterungsbedingungen die Erträge abzusichern. Zum anderen steigen die Anforderungen an ein betriebliches Risikomanagement, das diesen Unsicherheiten angemessen begegnen kann. Klar ist: Kein Betrieb ist heute mehr vor den Folgen von Extremwetter gefeit.
Hier setzt die Versicherungskammer Bayern mit ihrem Produkt ErnteSchutz Vario an. Die Ernteausfallversicherung bietet Landwirten ein modular aufgebautes Absicherungsmodell, das sich flexibel an die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten und regionalen Risiken anpassen lässt. Für Versicherungsmakler eröffnet dies die Möglichkeit, den Schutz ihrer landwirtschaftlichen Kunden passgenau zu gestalten – sei es für einen Obstbaubetrieb in Südbayern oder einen Getreideanbauer in Brandenburg.
Das Bausteinprinzip ist dabei mehr als nur eine Produkterweiterung: Es ist Ausdruck eines Paradigmenwechsels in der landwirtschaftlichen Versicherung – weg von starren Standardlösungen, hin zu individualisierten Risikoszenarien. Angesichts zunehmender klimatischer Volatilität ist dies nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Brandgefahr: So versichert die Gothaer Wälder
Mit der Kultur-Ausfallversicherung werden seit August starke Leistungen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer angeboten, um Aufforstungen gegen Risiken wie Dürre, Starkregen und Spätfröste zu schützen.
SV & Sompo versichern Ernteausfälle
Schutz von geistigem Eigentum: So sichern KMU ihre Ideen ab
Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre innovativen Ideen und Geschäftskonzepte vor Diebstahl und Nachahmung schützen? Florian Lampe von der Neuen Rechtsschutzversicherung erklärt es.
„Bernd“ prägt GDV-Langzeitbilanz der Naturgefahrenschäden
Wo verursachen Unwetter die höchsten Gebäudeschäden? Die Langzeitbilanz für 2002 bis 2021 des GDV zeigt auf: Die Sturzflut „Bernd“ im Sommer 2021 war die mit Abstand schwerste Naturkatastrophe Deutschlands in der jüngeren Vergangenheit. Und diese hatte Ahrweiler am stärksten getroffen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Verkürzte Aufbewahrungsfrist für Belege: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Zum Jahresbeginn 2024 hat der Gesetzgeber kürzere Aufbewahrungsfristen für Belege eingeführt. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, bringt in der Praxis neue Anforderungen – vor allem an die digitale Archivierung. Vor welchen Herausforderungen Unternehmen jetzt stehen.
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und betrieblicher Arbeitsschutz – was Unternehmen wissen müssen
Alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – unabhängig von Größe oder Branche. Warum diese Pflicht mehr ist als Bürokratie, welche Rolle Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ersthelfer spielen und wie das Unternehmermodell funktioniert, erklärt dieser Überblick.
E-Bilanz: Bundesfinanzministerium klärt offene Fragen zur neuen Berichtspflicht
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die E-Bilanz nach § 5b Einkommensteuergesetz (EStG) deutlich ausgeweitet. Bereits für Wirtschaftsjahre, die ab 2025 beginnen, müssen Unternehmen unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden an die Finanzverwaltung übermitteln.
BFH: Keine Lohnbesteuerung bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Unternehmensnachfolge
Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter im Rahmen einer Unternehmensnachfolge führt nicht zwingend zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. November 2024 (Az. VI R 21/22) und bestätigte damit die Auffassung des Finanzgerichts (FG).