Schutz von geistigem Eigentum: So sichern KMU ihre Ideen ab

Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre innovativen Ideen und Geschäftskonzepte vor Diebstahl und Nachahmung schützen? Florian Lampe von der Neuen Rechtsschutzversicherung erklärt, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt und warum der Schutz von geistigem Eigentum für den wirtschaftlichen Erfolg entscheidend ist.

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Geistiges Eigentum wie innovative Erfindungen, eigene Markennamen oder ansprechendes Produktdesign ist für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Grundlage ihres wirtschaftlichen Erfolgs. Deshalb sollten sie es vor Diebstahl und Nachahmung schützen. Florian Lampe, Leiter Vertrieb der Neuen Rechtsschutzversicherung, einem Unternehmen der NÜRNBERGER Versicherung, erklärt, wie KMU ihre Konzepte, Schöpfungen und Geschäftsideen rechtlich absichern können.

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, ihr geistiges Eigentum zu schützen. „Zu den sogenannten gewerblichen Schutzrechten zählen unter anderem der Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designschutz“, so Lampe. „Diese werden in ein amtliches Register eingetragen und sichern dem Rechteinhaber zu, über die Nutzung und Verwertung, zum Beispiel einer Erfindung, zu entscheiden. Um im Ernstfall gegen Betrüger vorgehen zu können, müssen Betriebe sich diese Schutzrechte einholen.“ Die Anforderungen variieren je nach Schutzrecht. Bei einer gewerblich verwertbaren technischen Erfindung ist eine Patentanmeldung die geeignete Vorgehensweise, ergänzt der Experte. „Bei einer technischen Erfindung, die gewerblich verwertbar ist, ist zum Beispiel eine Patentanmeldung die richtige Vorgehensweise“.

Das Urheberrecht bietet eine weitere Möglichkeit, Ideen zu sichern. Laut Gesetz umfasst es persönliche geistige Schöpfungen der Literatur, Kunst und Wissenschaft wie Bauwerke, Reden und Fotoaufnahmen, aber auch Computerprogramme, technische Zeichnungen oder Tabellen. Urheberrechte entstehen automatisch mit der Schöpfung, ohne dass eine spezielle Anmeldung erforderlich ist. „Um im Falle eines Rechtsstreits auf der sicheren Seite zu sein, sollten sie dennoch den Schaffungsprozess von Werken, die unter das Urheberrecht fallen, genau dokumentieren, am besten mit einem sogenannten notariellen Prioritätsnachweis“, empfiehlt Lampe.

Besonders für junge Gründer und Start-ups stellt sich die Frage, ob sie ihre Geschäftsideen schützen können. „Diese können sie allerdings nicht gesetzlich schützen, da das dem Wettbewerbsprinzip widersprechen würde“, erklärt Lampe. Wenn ein Unternehmen jedoch bereits konkrete Pläne zur Umsetzung der Idee hat und erste Designs oder Produktionsverfahren vorweisen kann, könnten Schutzrechte wie das Patentrecht oder der Gebrauchsmusterschutz greifen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab und sollte von einem Experten, beispielsweise einem Patentanwalt, beurteilt werden. „Hat ein Unternehmen die Umsetzung der Idee jedoch bereits konkret geplant und kann beispielsweise erste Designs oder Produktionsverfahren vorweisen, sind unter Umständen Schutzrechte wie das Patentrecht oder der Gebrauchsmusterschutz anwendbar. Ob dies zutrifft, ist jedoch vom individuellen Einzelfall abhängig und muss meist von einem Experten, etwa einem Patentanwalt, bewertet werden.“

In vielen Branchen spielen Rezepte, Prototypen und andere Betriebsgeheimnisse wie Kundendaten eine wichtige Rolle für den Unternehmenserfolg. „Eine wichtige Rolle für den Unternehmenserfolg spielen in vielen Branchen Rezepte oder Prototypen, aber auch andere Betriebsgeheimnisse wie Kundendaten, bei denen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht“, so Lampe. Diese können weder durch gewerbliche Schutzrechte noch durch das Urheberrecht abgesichert werden. 2019 wurde daher das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) eingeführt. Es verbietet unter anderem unberechtigten Dritten den Zugang zu Dokumenten, Gegenständen und elektronischen Dateien sowie deren Aneignung oder Kopieren. Voraussetzung ist, dass der Geheimnisinhaber angemessene Schutzmaßnahmen trifft und Geschäftsgeheimnisse gegen unberechtigten Zugriff schützt, etwa durch Verschlüsselung von Dateien. „Diese können Firmen allerdings weder mit gewerblichen Schutzrechten noch durch das Urheberrecht absichern.“

Der Schutz von Patenten, Marken und Co. ist ein komplexes Feld. Lampe rät KMU, sich von Experten beraten zu lassen, da bereits Kleinigkeiten darüber entscheiden können, ob beispielsweise eine Patentierung möglich ist. „Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten um eine Erfindung oder Geschäftsidee, können schnell hohe oder sogar existenzbedrohende Kosten entstehen“, warnt Lampe.

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