Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat verschiedenen Medienberichten zufolge einen Referentenentwurf, der eine Deckelung von Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen enthält, vorgelegt. Sowohl der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute als auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sowie der Bund der Versicherten e. V. äußerten sich daraufhin:
Der BVK kritisiert den Referentenentwurf zu einem Provisionsdeckel für Lebensversicherungen und Restschuld-Versicherungen.
Michael H. Heinz, BVK-Präsident, dazu:
„Offensichtlich rückt der Referentenentwurf von einem starren Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen ab und verfolgt stattdessen den Korridor-Vorschlag der BaFin mit der Berücksichtigung von qualitativen Vergütungselementen. Ob diese Lösung verfassungsrechtlich so umsetzbar ist, werden wir prüfen.“
Nach Meinung des GDV schießen die geplanten Regeln zum Provisionsdeckel deutlich über das Ziel hinaus.
Der GDV gibt bekannt:
„Die Versicherungswirtschaft lehnt Provisionsdeckel weiterhin ab. Die Branche sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf in wichtigen Punkten des Entwurfs. Dies gilt insbesondere für die Einbeziehung der Einmalbeiträge. Die Regelungen zur Restschuldversicherung schießen über das Ziel deutlich hinaus. Positiv ist der Ansatz, Rechtssicherheit zu schaffen und alle Anbieter im Markt gleich zu behandeln.“
Es ist wohl in dem Referentenentwurf vorgesehen, dass Vermittler maximal 2,5 Prozent des Bruttobeitragsvolumens als Abschlussprovision erhalten können. Diese könnten bei Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien auf bis zu vier Prozent steigen.
Michael H. Heinz erklärt:
„Wir kritisieren, dass im Referentenentwurf immer noch eine Verbindung zwischen Vergütung und Fehlanreizen gesehen wird, die seit der Umsetzung der IDD bereits ausgeschlossen wurde. Insofern ist auch der Provisionsdeckel zur Verhinderung von Fehlanreizen überflüssig.
Der BVK wird das weitere Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und sich weiterhin für die Interessen der Vermittler und ihrer Kunden einsetzen. „Es darf nicht zu einem ordnungspolitischen Eingriff kommen, der letztlich zulasten der Qualität der Beratung und der wichtigen sozialpolitischen Verantwortung aller Versicherungsvermittler geht.“
Der BDV zeigt sich sogar entsetzt, denn nach Einschätzung des BdV erlauben die Regelungen den Unternehmen letztlich sogar noch höhere Provisionen auszukehren, als nach einer strengen aufsichtsrechtlichen Auslegung jetzt erlaubt wäre. Zudem werden die Regelungen immer intransparenter, da die Unternehmen zukünftig selbst einschätzen sollen, wie „hochwertig und zufriedenstellend“ ihre Vermittler arbeiten.
Axel Kleinlein, BdV-Vorstandssprecher, deutlich:
„Wir erleben erneut eine weitere, massive Unterstützung der Lebensversicherungsunternehmen zu Lasten der Versicherten.
Es ist unklar, ob und wie die Selbsteinschätzung der Unternehmen überprüft und korrigiert werden kann. Hier wäre die Aufsicht gefordert, die das aber nicht umsetzen kann, da sie keine zusätzlichen Mittel für diese Aufgabe bekommen soll.“
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