Eine Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung ist als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen, urteilte das Sozialgericht Karlsruhe.
In dem Fall wandte sich die Klägerin gegen die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und eine vom beklagten Jobcenter geltend gemachte Erstattungsforderung.
Auch wenn ihr Ehemann eine Einmalzahlung aus einer privaten Unfallversicherung erhalten hat, ist nach Meinung der Klägerin diese Zahlung jedoch nicht als Einkommen bei der Berechnung der ihr zustehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen.
Sozialgericht weist Klage ab
Das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage ab, das die Ausnahmetatbestände des § 11a SGB II nicht erfüllt seien: Die Zahlung stelle keine öffentlich-rechtlich anderweitig zweckbestimmte Leistung i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II dar, denn sie sei nicht von einem Träger öffentlich-rechtlicher Verwaltung erbracht worden.
Da die Zahlung als Invaliditätsleistung auf der Basis einer ärztlichen Bescheinigung erbracht worden sei, ist dies keine Leistung, um dem Ausgleich eines immateriellen Schadens zu dienen. Es handelt es sich daher auch nicht um eine Entschädigung/Schmerzensgeldzahlung i.S.d. § 11a Abs. 2 SGB II.
Unter Berücksichtigung auch der anzurechnenden Beträge aus der Zahlung der privaten Unfallversicherung sei – nachdem der überschießende Einkommensanteil des Ehemannes beim Bedarf der Klägerin zu berücksichtigen sei – deren Bedarf im streitgegenständlichen Zeitraum gedeckt. Das zu berücksichtigende Einkommen habe zum Wegfall des Leistungsanspruchs geführt, weswegen die das beklagte Jobcenter rückwirkend die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufheben durfte.
Urteil vom 20. November 2018 (Sozialgericht Karlsruhe, S 15 AS 2690/18)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Urteil: Kein Unfallschutz bei Firmenlauf
Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem öffentlichen Firmenlauf, gilt dies nicht als Arbeitsunfall. Infolge greift auch der gesetzliche Unfallschutz nicht, urteilt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
BGH urteilt zu Leistung aus Betriebsschließungsversicherung
Der BGH hatte zu entscheiden, ob einer Versicherungsnehmerin Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der teilweisen Einstellung ihres Hotelbetriebs während des "zweiten Lockdowns" in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zustehen.
Nachweis eines Unfalls in der privaten Unfallversicherung
Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung werden nur ausgezahlt, wenn der Nachweis eines Unfalls erbracht wurde. Das LG Wiesbaden hatte zu beurteilen, wann trotz eines Schädigungsereignis ein Unfall nicht nachgewiesen wird.
Zu Unrecht erhaltenes Geld muss zurückgezahlt werden
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Reitunterricht als Freizeitgestaltung: BFH schränkt Umsatzsteuerbefreiung deutlich ein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Reitunterricht ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn er klar berufsbezogen ist. Freizeitangebote wie Ponyreiten oder Klassenfahrten gelten als steuerpflichtig.
BFH-Urteil: Steuerliche Folgen bei Grundstücksübertragungen mit Schuldübernahme
Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf überträgt und dabei bestehende Schulden vom Erwerber übernehmen lässt, muss mit einer Einkommensteuerpflicht rechnen.
Verfassungsbeschwerde im Dieselstreit abgewiesen – Bundesverfassungsgericht bestätigt Revisionsurteil eines Hilfssenats
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers gegen ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs in einem Dieselverfahren nicht zur Entscheidung angenommen – und stärkt damit die Rolle des VIa. Zivilsenats als Hilfssenat.
Millionenbetrug mit Schein-Beitritten zu Genossenschaft - BGH bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt. Die Angeklagten hatten über eine Genossenschaft vermeintlich vermögenswirksame Leistungen angeboten, ohne die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.