Bei der Vermittlung einer Krankentagegeldversicherung an einen Freiberufler oder Selbstständigen, aber auch bei der Einrichtung einer den Anspruch auf Krankengeld flankierenden Krankentagegeldversicherung für einen gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer, sollte der Versicherungsmakler immer das Kündigungsrecht des Versicherers auf der Grundlage der Versicherungsbedingungen prüfen.
Ein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Versicherungsjahren kann von den Gesellschaften wie folgt erklärt werden:
- ohne Vorbehalt
- unter dem Vorbehalt von Vorversicherungszeiten bei einem anderen Unternehmen
- unter dem Vorbehalt der Einrichtung einer Krankheitskostenversicherung beim gleichen Unternehmen
Sofern der gewählte private Krankenversicherer das Kündigungsrecht in seinen AVB nicht ausschließt, sollte dies im Beratungsprotokoll des Maklers zwingend dokumentiert werden.
Einige Gesellschaften haben einen Kündigungsverzicht in ihren AVBs hinterlegt, wie zum Beispiel die Hallesche Krankenversicherung, die R+V oder auch die SDK.
Auszug aus den AVB der R+V
Auszug aus den AVB der SDK
Ein Praxistipp von Alexander Schrehardt, Geschäftsführer Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH und AssekuranZoom GbR.
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