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Bußgeld für Digitalisierung: auch die bAV ist betroffen
Zum 1. August 2022 wird der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form gesetzlich ausgeschlossen. Dazu zählen auch Rahmenbedingungen der bAV und bKV. Makler sollten ihre Kunden darauf hinweisen, die betrieblichen Versorgungssysteme bei der Umstellung zurück aufs Papier nicht zu vergessen.