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Der Gesetzentwurf für eine Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes geht in die Ressortabstimmung. Dazu äußert sich Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit einem kurzen Kommentar.
„Es ist gut, dass die Gesetzgebung nun startet. Die Änderungen sind wichtig, um die Verbreitung der Betriebsrenten weiter zu erhöhen. Eine gute Maßnahme ist, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. Dadurch werden Menschen mit geringen Einkommen künftig nicht mehr aus der Förderung herausfallen, wenn sie aufgrund allgemein steigender Löhne und Preise etwas mehr verdienen. Allerdings wurde die Chance vertan, die betriebliche Altersversorgung auch außerhalb der Sozialpartnermodelle weiter zu stärken. Beispielsweise durch die Lockerung von Garantien. Hier wäre mehr Flexibilität sinnvoll, damit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds die Chancen des Kapitalmarkts stärker nutzen können.”
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Der GDV begrüßt den Gesetzesentwurf für eine Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf. Vertan wurde aus GDV-Sicht die Chance, freiwillige Opt-Out-Regelungen auf Betriebsebene in ausreichendem Umfang zu ermöglichen, um die Verbreitung der Betriebsrenten effektiv voranzubringen.
Versicherer unterstützen Reform der Betriebsrente
Die Versicherer begrüßen den Gesetzentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Laut GDV ist es wichtig, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. Gut ist auch, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten automatisch per Opt-out in eine bAV einbinden können.
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Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich 2023 gut behauptet: Die Versicherer verbuchten über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6 Prozent. Für dieses Jahr erwartet der Sektor vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation ein Beitragswachstum von 3,8 Prozent.
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