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Weitere News
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08.08.2018
Marketing & Vertrieb
Auch für Exklusivvertreter gilt: Ein Kaufmann tut nichts umsonst
Immer wieder leisten Ausschließlichkeitsvertreter weit mehr für den Versicherer als vertraglich vorgesehen. Damit stellt sich die Frage, ob sich die Tätigkeit auch auszahlt, ob den Vertretern also wegen erbrachter überobligatorischer Leistungen ein Anspruch auf Vergütung zustehen kann.
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05.01.2015
Marketing & Vertrieb
Keine Sonderregelung für Honorarberater
In einer Reihe von Urteilen hat der BGH mittlerweile Position zu Honorarvereinbarungen bezogen und spricht selbst von einer „gefestigten Rechtsprechung“. Dennoch gibt es immer noch Stimmen, die behaupten, dass Honorarvereinbarungen im Versicherungsmarkt dem Versicherungsberater vorbehalten seien, weil nur er die Erlaubnis zur Rechtsberatung besäße.
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